25.8136 · Fragestunde. Frage · 2025-12-08
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
1. Wie werden laufende Schweizer IV-Renten konkret hinsichtlich Gesundheitsveränderungen überprüft für EU-Bürger, welche in der Heimat leben?
2. Wie wird konkret die Schadensminderungspflicht, z.B. Psychotherapien in der Heimat etc., überprüft?
3. Wie werden entsprechende Dokumente auf ihre Echtheit und bezüglich Erlangung durch Korruption hin konkret überprüft?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Renten von Versicherten im Ausland werden von der IV-Stelle für Versicherte im Ausland in Genf revidiert. Das Vorgehen ist das gleiche wie bei Rentenrevisionen in der Schweiz: Ausgehend vom Gesundheitsschaden wird ein Revisionstermin festgelegt. Es werden Berichte von behandelnden Ärzten und, wenn notwendig, Gutachten eingeholt. Die Begutachtung erfolgt in der Regel in der Schweiz.
2. Die IV-Stelle für Versicherte im Ausland holt beim behandelnden Arzt im Wohnstaat der anspruchsberechtigten Person regelmässig Berichte über den Verlauf der Behandlung ein. Kommt die anspruchsberechtigte Person ihrer Mitwirkungs- und Schadenminderungspflicht nicht nach, wird das Mahn- und Bedenkzeitverfahren eingeleitet. Die IV-Stelle kann auch Sanktionen ergreifen.
3. Die IV-Stelle für Versicherte im Ausland arbeitet eng mit den jeweiligen Verbindungsstellen im Wohnstaat zusammen. Sie verfügt über einen eigenen, spezialisierten Dienst für die Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch.