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25.8166 · Fragestunde. Frage · 2025-12-10

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Gemäss Aussage in der Komission werden EU-Erlasse nicht nur bei der Integrationsmethode, sondern auch bei der Äquivalenzmethode direkt (ohne Schweizer Gesetz oder Verordnung) Teil der Schweizer Rechtsordnung. Dies insbesondere dann, wenn sie detailliert von der EU erlassen werden. Dann geht kein Gesetz mehr durch das Parlament und kein Referendum ist möglich.
Stimmt das?

Stellungnahme des Bundesrates

Neue EU-Rechtsakte werden durch Beschlüsse der Gemischten Ausschüsse (GA) in die betroffenen Abkommen übernommen. Die Gemischten Ausschüsse entscheiden immer nur im Konsens. Solche GA-Beschlüsse zur Übernahme von EU-Rechtsakten sind völkerrechtliche Verträge. Es kommen deshalb die üblichen innerstaatlichen Regeln für deren Genehmigung zur Anwendung. Fällt die Übernahme eines EU-Rechtsakts in die Zuständigkeit des Parlaments, so kann der GA-Beschluss erst in Kraft treten, nachdem das Parlament und, im Falle eines Referendums, das Volk zugestimmt haben. Dies gilt sowohl bei der Äquivalenz- wie bei der Integrationsmethode. Es gibt somit keine automatische Übernahme von EU-Recht.