26.1011 · Anfrage · 2026-03-16
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
1. Der Bundesrat verweist in seiner Stellungnahme zur Anfrage 25.1050 darauf, dass «in Notfallszenarien» «die Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit (BORS) gemäss vordefinierten Abläufen auch ohne Alarmierung» einrücken und «bereits im Einsatz stehende Kräfte» unterstützen könnten. Sieht die Planung des Bundesrates tatsächlich vor, dass das künftige mobile Sicherheitskommunikationssystem (MSK) keine technisch unabhängige Rückfallebene benötigt, weil die BORS «auch ohne Alarmierung» einrücken? Wie sollen die Einsatzkräfte nach dem Einrücken untereinander sinnvoll kommunizieren, wenn ihnen – beispielsweise im Falle eines Stromausfalles – das MSK vorübergehend nicht zur Verfügung steht?
2. Der Bundesrat verweist darauf, dass im Notfall technisch unabhängige Mittel der Armee, etwa Richtstrahlgeräte, eingesetzt werden können.
a. Kann die Armee in Notlagen die zivilen Behörden mit Richtstrahlgeräten unterstützen, ohne dass die Bewilligungsverfahren gemäss Art. 70 Militärgesetz durchlaufen sind?
b. Setzt der Einsatz militärischer Kommunikationsmittel wie Richtstrahlgeräte eine Mobilisierung von Armeemitteln und -personal voraus?
c. Gibt es regelmässige Übungen der Armee mit den zivilen Einsatzkräften der BORS, damit diese unter hohem Zeitdruck die ad hoc eingerichteten militärischen Kommunikationsmittel erfolgreich nutzen können?
d. Welche Vorlaufzeiten sind damit insgesamt realistisch, bis Systeme der Armee im Ereignisfall sowohl einsatzbereit sind als auch von zivilen Einsatzkräften zielführend genutzt werden?
3. Welche Erfahrungen liegen mit bereits im Einsatz stehenden, stationären und technisch unabhängigen Systemen wie Telepage vor, auf die als Rückfallebene für die Alarmierung und Kommunikation zurückgegriffen werden kann? Wird der Bundesrat diese Rückfallebene prüfen? Was spricht dafür, was dagegen?
4. Die Vielzahl an MSK-Mitwirkenden bei Bund und Kantonen verlangt nach einer Organisation, die alle involvierten Interessen und gemäss dem Kostenschlüssel Bund/Kantone angemessen berücksichtigt.
a. Wie wirkt sich die Übertragung der Projektverantwortung vom BABS an das Kommando Cyber auf die künftige Betreiberstruktur des MSK aus?
b. Wie gewährleistet der Bundesrat eine klare Aufgaben- und Rollentrennung zwischen Besteller und Ersteller? Wer ist für Kosten, Qualität, Termine und Risiken zuständig und verantwortlich? Und wie stellt er sicher, dass die künftigen Nutzer (BORS, Betreiber kritischer Infrastrukturen usw.) von Anfang an in die Projektorganisation inkludiert sind?
c. Hat der Bundesrat geprüft, die Projektverantwortung vom BABS zu Polizeitechnik und
-Informatik (PTI) zu verschieben, der die KKJPD, KKPKS angehören mit Beteiligung von EJPD, BABS, BAZG und FEDPOL und die um Vertretungen der Feuerwehrkoordination Schweiz (FKS) und dem Interverband für Rettungswesen (IVR) ergänzt werden könnte, damit die künftige MSK-Nutzergruppe gut repräsentiert ist?
5. MSK ist ein gemeinsames Projekt von Bund und Kantonen unter Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein und den Betreibern kritischer Infrastrukturen. Erhalten alle kreditsprechenden Parlamente regelmässige Rechenschaftsberichte über den Projektfortschritt? Wie verhindert der Bundesrat eine Lücke in der parlamentarischen Oberaufsicht?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Hinweis, dass die Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit (BORS) auch ohne Alarmierung einrücken, bezog sich bei der Anfrage 25.1050 spezifisch auf die Gewährleistung der Alarmierungsfähigkeit. Zum Schutz gegen Ausfälle wird das mobile Sicherheitskommunikationssystem (MSK) degradationsfähig aufgebaut – das heisst, dass auch bei Ausfällen die Kernfunktionen möglichst lange aufrechterhalten werden können. Dies ist möglich, weil (MSK) über verschiedene Teilsysteme verfügen wird, die unterschiedlich aufgebaut sind und auf verschiedenen Technologien basieren. Das Risiko, dass all diese Teile gelichzeitig ausfallen, ist gering. Eine Rückfalloption, die darüber hinausgeht, ist nicht vorgesehen und wäre aus wirtschaftlichen Gründen nicht umsetzbar. Hier greifen Notfallkonzepte.2. a) Sind die Einsatzkräfte oder Einsatzmittel der BORS ausgeschöpft, können die Kantone subsidiäre Unterstützung durch die Armee beantragen. Zur Sicherstellung der Kommunikation können dabei Mittel und Leistungen der Armee – beispielsweise Richtstrahlgeräte – genutzt werden. Dafür gelangt Art. 67 Militärgesetz (SR 510.10) zur Anwendung, wobei Art. 70 Militärgesetz den Rahmen für die Umsetzung eines genehmigten Antrages abschliessend definiert. Für MSK ist keine Spezialregelung vorgesehen.2. b/d) Je nach Umfang der Leistung kann diese aus dem Stand, also mit bereits im Dienst stehendem Personal, erbracht werden. Dies ist innerhalb von 18 Stunden Vorbereitungszeit möglich. Bei Bedarf kann die Armee weitere Mittel aufbieten.2. c) Unter der Leitung der Territorialdivisionen werden regelmässige Übungen mit BORS-Partnern durchgeführt, dabei ist auch die Kommunikation ein Thema. Eine rasche ad hoc Anbindung von BORS wurde bisher nie angefordert. In einem solchen Fall würden einfach zu bedienende Services bereitgestellt und von geschultem militärischem Personal begleitet.3. Telepage und weitere vergleichbare Lösungen sind Instrumente zur Alarmierung. Via Pager können dabei Kurzinformationen versendet werden, weiterführende Kommunikation ist damit jedoch nicht möglich. Lösungen zur Alarmierung der Einsatzkräfte sind nicht Teil des Projektes MSK. Dies verbleibt in den Händen der BORS, die dazu bereits gut etablierte Systeme nutzen. MSK schliesst daran an und ermöglicht die komplexe, gegenseitige Kommunikation und den Datenaustausch zwischen im Einsatz stehenden Stellen.4. Die Integration der Nutzerorganisationen hat von Beginn an eine hohe Priorität.In Abstimmung mit den relevanten Stakeholdern wurde seitens Kommando Cyber ein Projektinitialisierungsauftrag (PIA) erarbeitet. Darin werden Umfang, Governance und Organisation des MSK-Vorprojekts definiert und die Aufgaben sowie Rollen klar festgelegt. Vertretungen der Nutzerorganisationen werden auf allen Projektebenen eingebunden. Die künftige Betreiberstruktur von MSK wird innerhalb des Vorprojektes geklärt. Es ist zu erwarten, dass sowohl das Kommando Cyber als auch Swisscom dabei Rollen übernehmen werden. Der PIA wird bei der Operativen Plattform Sicherheitsverbund Schweiz (SVS) vernehmlasst, damit alle dort involvierten Ämter und Stellen direkt Einfluss nehmen können. Der PIA wird anschliessend von den Vertretungen der politischen Plattform SVS mitunterzeichnet. Nach dem Vorprojekt folgen die Arbeiten am eigentlichen Projekt MSK. In diesem Rahmen werden die Verantwortlichkeiten gemäss gesammelter Erfahrung definiert, um alle Stakeholder weiterhin angemessen einzubinden. Die Schaffung einer MSK AG wurde verworfen, und die Verantwortung des Projektes ging gemäss Bundesratsentscheid vom 19. November 2025 und nach Art. 20 des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (SR 520.1) an den Bund über. Da PTI – Polizeitechnik und
-informatik keine Bundesstelle ist, ist die Übertragung der Verantwortung nicht möglich.5. Als Top-Projekt VBS und DTI-Schlüsselprojekt der Bundesverwaltung wird das Projekt MSK eng begleitet. Die parlamentarischen Gremien werden in halbjährlichen Reportings über den Stand informiert. Die weiteren Stakeholder werden im Rahmen der Operativen sowie Politischen Plattform SVS in die Projektsteuerung einbezogen.