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26.3071 · Interpellation · 2026-03-09

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Ohne dritte Tunnelröhre durch den Rosenbergtunnel wird die Region St.Gallen bei der Totalsanierung der bestehenden zwei Tunnelröhren im Verkehrschaos versinken. Gemäss den vom Bundesrat verabschiedeten Eckwerten "Verkehr '45" ist die dritte Röhre Rosenbergtunnel mit Teilspange nicht Teil des Ausbauschritts 2027. Vielmehr ist sie erst dem Realisierungshorizont 2045 zugeordnet. Gemäss dem ASTRA-Faktenblatt "A1 Engpassbeseitigung St.Gallen" müssen die beiden ebenfalls 1987 in Betrieb genommenen Tunnelröhren durch den Rosenberg ab ca. 2037 aufgrund ihres baulichen Zustands und ihres Alters zwingend umfassend saniert werden. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:

  • Was sind die Folgen für die Region St.Gallen, wenn die Realisierung der 3. Tunnelröhre erst 2045 erfolgt, die dannzumal fast 60jährigen bestehenden zwei Tunnelröhren aber vorher dringend saniert werden müssen?

  • Wäre es denkbar, die Sanierung der bestehenden Tunnelröhren mit geeigneten Massnahmen weiter hinauszuzögern, so dass eine im Realisierungshorizont 2045 erstellte dritte Tunnelröhre zur Verfügung steht?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat erachtet die Realisierung der dritten Röhre Rosenberg in St. Gallen aus verkehrlicher Sicht als notwendig und zeitlich prioritär. Dies wird auch durch das Gutachten der ETH Zürich bestätigt. Aus diesem Grund sieht er die Zuteilung des Vorhabens in den prioritären Realisierungshorizont 2045 vor. Erste Analysen deuten darauf hin, dass eine Sanierung ohne dritte Röhre mit erheblichen Mehrkosten und negativen verkehrlichen Auswirkungen in der Region St. Gallen verbunden sein könnte. Genauere und umfassendere Aussagen zur Sanierung ohne dritte Röhre sind Gegenstand der laufenden Untersuchungen durch das Bundesamt für Strassen (ASTRA) und können nach Abschluss der Untersuchungen zur Verfügung gestellt werden. Die Sanierung der Nationalstrasseninfrastruktur hängt von der Entwicklung ihres effektiven Zustands ab. Basierend auf den derzeit prognostizierten Zustandsentwicklungen, die auf Richtwerten für die Lebensdauer bei normaler Beanspruchung beider Röhren basieren, muss die Sanierung ab 2037 erfolgen. Die tatsächliche Zustandsentwicklung wird derzeit vertieft untersucht. Je nach künftig festgestelltem Zustand können Überbrückungsmassnahmen den Realisierungshorizont einer umfassenden Sanierung hinauszögern.