Ausländische Digitalbanken und Gleichbehandlung. Will die Schweiz gegen einen asymmetrischen Regulierungswettbewerb vorgehen?
26.3093 · Interpellation · 2026-03-11
Finanzdepartement
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
In den letzten Jahren haben ausländische Digitalbanken wie Revolut ihre Präsenz auf dem Schweizer Markt verstärkt. Mittlerweile bieten sie nicht mehr nur Zahlungsmittel an, sondern eine breite Palette von Finanzdienstleistungen, darunter Devisen, Depots, Anlagen und weitere bankähnliche Dienstleistungen.
Über digitale Kanäle akquirieren sie Kundinnen und Kunden in der Schweiz, unterliegen aber nicht zwingend den gleichen regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen wie Schweizer Finanzinstitute. Aus Sicht des Kundenschutzes und der wettbewerbsmässigen Gleichbehandlung wirft dies Fragen auf.
In den Grenzregionen ist die Situation besonders heikel: Beim Zugang zu den Märkten der Nachbarländer sind Schweizer Finanzanbieter oft mit Einschränkungen oder Hürden konfrontiert, während ausländische Digitalbanken relativ leichten Zugang zum Schweizer Zielpublikum haben.
Daher frage ich den Bundesrat:
Wie beurteilt er den Sachverhalt, dass sich einige ausländische Digitalbanken, die ursprünglich vor allem im Zahlungsverkehr tätig waren, zu Rundum-Finanzdienstleistern entwickelt haben, die in der Schweiz Kundschaft anwerben?
Garantiert der heutige Rechtsrahmen seiner Ansicht nach hinreichend die Gleichbehandlung von schweizerischen und ausländischen Anbietern, die auf dem Schweizer Markt im Online-Bereich tätig sind?
Wie beurteilt er unter dem Gesichtspunkt der Gegenseitigkeit die Tatsache, dass es für die Schweizer Anbieter in den Nachbarländern Einschränkungen gibt, während ausländische Digitalbanken mit geringeren Auflagen den Schweizer Markt erschliessen können?
Sollte seines Erachtens eine Präzisierung oder Anpassung der Gesetzgebung betreffend ausländische Anbieter geprüft werden, die aktiv den Schweizer Markt ansprechen und neben Zahlungen auch Anlagen und andere Finanzdienstleistungen anbieten?
Wäre eine solche Prüfung nicht im Sinne der Gleichbehandlung, des Kundenschutzes und der Glaubwürdigkeit des Finanzplatzes Schweiz?
Stellungnahme des Bundesrates
1, 2, 4, 5) Das Schweizer Recht enthält im internationalen Vergleich eine liberale Regelung des grenzüberschreitenden Geschäfts ausländischer Finanzdienstleister, auch im Bankenbereich. Eine Bewilligungs- und Niederlassungspflicht für ausländische Banken besteht in der Regel nur, wenn sie in der Schweiz Personen beschäftigen, die für sie dauerhaft und gewerbsmässig in oder von der Schweiz aus Geschäfte abschliessen, Kundenkonten führen oder sie rechtlich verpflichten oder in anderer Weise tätig sind. Unabhängig davon unterliegen Finanzdienstleistungen der Anlageberatung, die aktiv grenzüberschreitend aus dem Ausland erbracht werden, den Verhaltenspflichten des Finanzdienstleistungsgesetzes (SR 950.1). Der Bundesrat hat wiederholt Einschränkungen des Marktzugangs geprüft und punktuell Schutzmassnahmen getroffen. Er erachtet weitere derzeit als nicht notwendig, weder im Hinblick auf Stabilität, Integrität, Kundenschutz noch auf das Funktionieren der Märkte. Dennoch hielt der Bundesrat im Bericht «Digital Finance: Handlungsfelder 2022+» fest, dass die Digitalisierung neue Fragen auch zum Marktzugang und zur Gleichbehandlung aufwirft. Der Bundesrat verfolgt diese Entwicklungen und prüft bei laufenden Regulierungsprojekten, ob und inwiefern Anpassungen erforderlich sind. 3) Der offene Marktzugang stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes und ist im Interesse von Schweizer Unternehmen und Privatpersonen, die Finanzdienstleistungen beziehen. Im Sinne eines fairen Wettbewerbs und effizienter Märkte ist es erstrebenswert, dass auch andere Jurisdiktionen einen offenen Marktzugang ermöglichen. Daher setzt sich der Bundesrat – insbesondere auch gegenüber der EU und den Nachbarstaaten – für einen möglichst ungehinderten Marktzugang ein. Zusätzliche Einschränkungen im Inland würden diesen Bemühungen entgegenlaufen.