26.3170 · Interpellation · 2026-03-18
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Ob per E-Banking, Handy oder Karte: Digitale Zahlungen nehmen laufend zu; leider auch die damit verbundenen Betrugsfälle. Gemäss Kriminalstatistik hat sich der «Missbrauch von Online-Zahlungssystemen/Wertkarten oder einer fremden Identität, um einen Betrug zu begehen» von 2023 bis 2024 mehr als verdoppelt. Die Aufklärungsquote ist tief, die Opfer solcher Betrugsmaschen verlieren oft viel Geld. Die Einführung von «Instant Payment» und der zunehmende Einsatz von KI durch die Betrüger dürften die Situation weiter verschlimmern.
Trotz dieser offensichtlichen Probleme ist die Erreichbarkeit von Banken in Notfällen oft nicht gewährleistet. Dies zeigen eine Studie der Hochschule Luzern sowie ein Stichprobentest der Stiftung für Konsumentenschutz. Während bei Kreditkarten ein telefonischer 24/7-Support Standard ist, sind viele Banken spätabends oder am Wochenende nicht erreichbar. Dies ist besonders problematisch, wenn die Betrüger an die Zugangsdaten von E-Banking, Debitkarten, Twint oder anderen digitalen Zahlungsmitteln gelangen. Durch eine Änderung des Passwortes oder PIN schliessen sie den rechtmässigen Inhaber aus und verhindern dessen eigenhändige Sperrung des Dienstes. Passiert dies ausserhalb der Betriebszeiten des Kundendienstes, sind die Kund:innen machtlos. Zudem müssen sie oft auch den ganzen Schaden übernehmen, denn die Banken schränken in den AGB ihre Haftung weitgehend ein und bürden im Gegenzug den Kund:innen praktisch sämtliche Risiken des digitalen Zahlungsverkehrs auf.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Wie beurteilt der Bundesrat diese Situation?
Welche Massnahmen erachtet der Bundesrat als sinnvoll, um den zunehmenden Betrug im digitalen Zahlungsverkehr einzudämmen?
Befürwortet der Bundesrat eine Pflicht zur ununterbrochenen (telefonischen) Erreichbarkeit von Banken und ggf. anderen Anbietern, damit digitale Zahlungsmittel immer sofort gesperrt werden können?
In Grossbritannien müssen Banken bei Betrugsfällen bis zu 85 000 Pfund zurückerstatten. Diese Massnahme führte laut einem SRF-Beitrag zu einer Reduktion der Fälle um 20 Prozent, da die Banken Anreize haben, ihre Systeme und Abläufe sicherer zu machen. Wie beurteilt der Bundesrat dieses Anreizsystem? Wäre aus seiner Sicht zumindest eine Rückerstattungspflicht für einen Teil des Schadens sinnvoll?
Stellungnahme des Bundesrates
Zu 1) Die stetige Zunahme von Online-Betrug seit 2020, die durch die Zahlen der Kriminalstatistik verdeutlicht wird, ist dem Bundesrat bekannt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass unter dem Tatbestand «Missbrauch von Online-Zahlungssystemen/Wertkarten oder einer fremden Identität, um einen Betrug zu begehen» unterschiedliche Vorgehensweisen zusammengefasst werden. Meist handelt es sich um klassischen Betrug, bei welchem die Opfer selbst auf Grund einer Täuschung Zahlungen auslösen. Die Entwendung von Zugangsdaten durch Kriminelle ist deutlich seltener. Von den 65'000 Meldungen, die beim Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) 2025 eingingen, betrafen nur 148 Fälle, bei welchen sich die Täter direkten Zugang zu den Zahlungsmetoden der Opfer verschaffen konnten. Das gesamte gemeldete Schadensausmass dieser Fälle betrug 270'000 CHF. Zu 2) Mögliche Massnahmen zur Bekämpfung von Online-Betrug hat der Bundesrat im Bericht zum Postulat 22.3457 Müller-Altermatt «Abschaltung von betrügerischen Websites. Nationale Koordination bei Internetbetrug» dargelegt. Mit der Motion 24.4393 Götte «Es braucht griffige Massnahmen gegen die missbräuchliche Verwendung von schweizerischen Domains» liegt dem Parlament ein Vorstoss zur Schaffung rechtlicher Grundlagen für die Bekämpfung von Online-Betrug vor, den der Bundesrat zur Annahme beantragt hat. Bereits heute setzt sich der Bund für die Sensibilisierung der Bevölkerung zur Sicherheit von digitalen Zahlungsmethoden ein. Beispielsweise im Rahmen der «S-U-P-E-R»-Kampagne in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Kriminalprävention oder gemeinsam mit der Plattform «eBanking aber sicher» der Hochschule Luzern. Zu 3) Die Sperrung von Bankkarten ist über E-Banking sowie Banking-Apps rund um die Uhr möglich. Bei den dem BACS bekannten Fällen wurden Zugangsdaten zu Methoden des «Instant Payment», sogenannte Sofortzahlungen, entwendet. Um in solchen Fällen Schäden zu verhindern, ist in der Regel telefonischer Support erforderlich. Bei dessen Erreichbarkeit bestehen tatsächlich Unterschiede zwischen den Banken. Diese sind, unter anderem dank der Studie der Hochschule Luzern und des Konsumentenschutzes, transparent ausgewiesen. Dadurch ist die Wahlfreiheit für Kundinnen und Kunden gegeben. Der Bundesrat erkennt keine Notwendigkeit, Vorschriften über die Erreichbarkeit des Kundendienstes von Banken zu erlassen. Zu 4) Rückerstattungsplichten können dann ein wirkungsvolles Instrument sein, wenn davon ausgegangen werden muss, dass den Banken Anreize fehlen, die Sicherheit von digitalen Zahlungsmethoden zu stärken. Da die Banken jedoch ein Interesse daran haben, das Vertrauen der Kundinnen und Kunden in diese Zahlungsmethoden hochzuhalten, bestehen solche Anreize. Eine Absicherung durch die Banken könnte hingegen dazu führen, dass Kundinnen und Kunden sich weniger vorsichtig verhalten und zum Beispiel bei Methoden des «Instant Payment» höhere Limiten wählen, statt das Risiko von Schäden zu minimieren. Aus diesen Gründen sieht der Bundesrat derzeit keinen Bedarf für eine Einführung von Rückerstattungspflichten.