Lexipedia

26.3176 · Interpellation · 2026-03-18

Justiz- und Polizeidepartement

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Weltweit nutzen die Polizeien eigene spezialisierte Helikopter. Die Schweiz ist ein Land mit einer überdurchschnittlich hohen zivilen Helikopterdichte, trotzdem verfügen die Polizeien nur über eingeschränkte Kapazitäten. Tragische Ereignisse in unseren Nachbarländern haben gezeigt, dass eine fehlende oder unzureichend koordinierte Luftunterstützung gravierende Folgen haben kann.

Hierzulande sind die Polizeien auf die Unterstützung der Luftwaffe angewiesen oder müssen zivile Anbieter anmieten.Der einzige speziell ausgerüstete Polizeihelikopter der Schweiz wird durch die Kantonspolizei Zürich betrieben. Er kommt jährlich rund 300 mal zum Einsatz. Damit können aber bei weitem nicht die Bedürfnisse der ganzen Schweiz abgedeckt werden. Die Zürcher Lösung steht vor einer ungewissen Zukunft. Die Ausschreibung für ein Nachfolgemodell musste abgebrochen, und der Betrieb voraussichtlich 2028 eingestellt werden. Die Luftwaffe konzentriert sich im aktuellen Umfeld auf ihre Kernaufgaben und wird die Unterstützung zugunsten der Polizei einschränken müssen.Schliesslich werden mit der bevorstehenden Einführung der Staatsluftfahrtverordnung die Voraussetzungen für den Einsatz von zivilen Anbietern strenger reguliert.

Begründung

Vor dem Hintergrund dieser drohenden ernsthaften Unterversorgung stellt sich die Frage, ob der Bund im bei der polizeilichen Luftunterstützung eine Scharnier- und Koordinationsfunktion übernehmen könnte. Dabei soll nicht primär die Finanzierung im Vordergrund stehen, sondern die Nutzung bestehender Kompetenzen und Ressourcen. Ziel sollte sein, die Zusammenarbeit nicht mehr ausschliesslich entlang starrer Konkordatsgebiete zu denken,sondern in staatsebenen übergreifenden, funktionalen Räumen mit gemeinsam genutzten Ressourcen, beispielsweise bei Luftmitteln, Wartungsinfrastruktur oder Koordination.

  1. Kann der Bund künftig den Polizeien der Kantone und der Städte dedizierte Helikopterkapazitäten auf fester Basis und hochverfügbar zur Verfügung stellen?

  2. Wie beurteilt der Bundesrat den übergreifenden Handlungsbedarf im Bereich der interkantonalen Koordination oder der nationalen Abstimmung?

  3. Kann der Bund im Sinne einer subsidiären Unterstützung eine scharnierartige Rolle übernehmen?

  4. Welche Alternativen bestehen, um auf Bundesebene auch künftig eine ausreichende Luftunterstützung für fedpol(insbesondere BKP und BSD),swisstopo, das BAZL sowie das BABS sicherzustellen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Sicherstellung polizeilicher Helikopterkapazitäten und die Erhebung von allfälligem zusätzlichem Bedarf liegen in der Zuständigkeit der Kantone. Der Bund stellt gemäss Subsidiaritätsprinzip keine eigenen polizeilichen Luftmittel bereit. Kantonspolizeien oder Bundesämter (Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS, Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG, Bundesamt für Polizei fedpol) können aber Helikopter der Armee für Einsätze beantragen und benutzen. Dies erfolgt in Form von subsidiären Einsätzen der Armee zur Unterstützung der zivilen Behörden. Gleichzeitig nutzt das Bundesamt für Landestopografie swisstopo heute den Helikopter der Kantonspolizei Zürich unterstützend für Luftbilder bei Rapid-Mapping-Einsätzen des Bundes (kurzfristige Luftbilder, z.B. im Fall von Naturkatastrophen). Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) verfügt zudem über eine eigene Helikopterflotte mit drei Luftfahrzeugen, die vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) genutzt werden. Für die kantonalen Polizeikorps ist es wichtig, möglichst einfach und ohne Zeitverzug auf solche Leistungen der Armee zurückgreifen zu können. Die Luftwaffe stellt einen 24/7-Bereitschaftsdienst mit einem Helikopter zugunsten des gesamten Sicherheitsverbunds Schweiz sicher. Die zivilen Behörden werden zudem jederzeit unterstützt, sofern ein von den politischen Behörden bewilligtes Gesuch vorliegt, die Subsidiaritätskriterien erfüllt und Helikopterkapazitäten der Armee vorhanden sind. Darüber hinaus stellt die Armee jährlich rund 600 Flugstunden für Einsätze, Training und Ausbildung zugunsten der Kantonspolizeien bereit. Diese Einsätze und diese Form der Zusammenarbeit sind eingespielt und haben sich bewährt. 2.- 3. Die Kantone sind zuständig für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf ihrem Gebiet. Unter Federführung der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten der Schweiz (KKPKS) wird aktuell ein Gesamtkonzept zum Einsatz von Drohnen und Helikoptern erarbeitet. Darin sollen auch Fragen der interkantonalen Koordination und nationalen Abstimmung thematisiert und allfälliger Handlungsbedarf ausweisen werden. Aus Sicht des Bundes sind die bestehenden Mechanismen der subsidiären Unterstützung sowie der nationalen Koordination angemessen. Die Schaffung von zusätzlichen Strukturen oder Zuständigkeiten für eine weitergehende Steuerung oder Bereitstellung polizeilicher Helikopterkapazitäten durch den Bund ist deshalb nicht angezeigt. 4. Mit den oben beschriebenen bestehenden Mechanismen ist die subsidiäre Unterstützung der zivilen Behörden mit Mitteln der Armee sichergestellt. Die bestehenden Instrumente gewährleisten namentlich auch eine bedarfsgerechte, subsidiär abgestützte und koordinierte Nutzung luftgestützter Mittel.