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26.3187 · Interpellation · 2026-03-18

Finanzdepartement

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Am 20. Februar 2026 hob der Oberste Gerichtshof der USA die Zölle auf, da er sie für rechtswidrig befand. Als Reaktion darauf beschloss der amerikanische Präsident auf der Grundlage der Section 122 des US Trade Act und unter Berufung auf das «Gleichgewicht der Zahlungsbilanz», einen Zusatzzoll von 15 Prozent zu erheben. Dieses rechtliche Chaos und diese Geringschätzung gegenüber den internationalen Institutionen bestätigen, dass die USA kein verlässlicher Partner mehr ist.

Gleichzeitig unterliegen unsere Zahlungssysteme (Visa, Mastercard, Apple Pay) weiterhin der amerikanischen Rechtsprechung. Die Abhängigkeit von diesen Giganten stellt eine erhebliche strategische Schwachstelle dar. Falls Washington die «Zahlungsbilanz» als Waffe in einem Handelskrieg einsetzt, kann es gut sein, dass die USA morgen direkten Einfluss auf unsere Finanzströme nehmen.

Die Europäische Union (EU) treibt die Einführung des Zahlungsdienstes Wero und die Vorbereitungen des digitalen Euro voran, um ihre Eigenständigkeit zu sichern. In der Schweiz geht es mit der Strategie der digitalen Souveränität trotz Warnungen verschiedener Medien und Fachpersonen kaum vorwärts.

Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Beurteilung der Risiken: Wie schätzt der Bundesrat das Risiko einer Abhängigkeit des Schweizer Finanzplatzes von den US-amerikanischen Zahlungsnetzwerken (Visa/Mastercard) angesichts eines möglichen offenen Handelskrieges und der unsichere Rechtslage in den USA ein?

  2. Monetäre Souveränität: Beabsichtigt der Bundesrat, europäische Initiativen wie die Europäische Zahlungsinitiative (European Payments Initiative [EPI]), d. h. den Zahlungsdienst Wero, zu unterstützen oder sich ihnen anzuschliessen, um zu gewährleisten, dass die Schweizerinnen und Schweizer über eine von den aussereuropäischen Akteuren unabhängige Zahlungsinfrastruktur verfügen?

  3. Digitaler Franken (Central Bank Digital Currency [CBDC]): Wie weit sind die Schweizer Nationalbank und der Bundesrat bei ihren Überlegungen zu einem allgemein zugänglichen «digitalen Franken» (Retail CBDC)? Dies ist das einzige Instrument, mit dem der Zugang aller zu einer digitalen öffentlichen Währung sichergestellt werden kann, falls die privaten Zahlungsnetzwerke ausfallen oder falls Sanktionen gegen sie ergriffen werden?

  4. Abkommen mit der EU: Beabsichtigt der Bundesrat angesichts der erfolglosen Verhandlungen mit Washington, bei den Verhandlungen mit der EU die Themen Finanzen und Digitalisierung beschleunigt zu behandeln, um einen gemeinsamen «Schutzschild zur Wahrung der Souveränität» zu schaffen?

  5. Datenschutz: Welche Massnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass die Transaktionsdaten von Personen, die in der Schweiz leben, von den US-Behörden nicht als Druckmittel im Zusammenhang mit der Section 122 genutzt werden?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Das Thema der digitalen Souveränität, auch in Bezug auf den Schweizer Zahlungsverkehr, ist bekannt (vgl. 25.4055 Interpellation Müller Damian). Visa und Mastercard stellen Kartennetzwerke bzw. Zahlungsmittel bereit, über die Transaktionen autorisiert werden und nehmen eine wichtige Rolle bei Zahlungen in der Schweiz ein (Marktanteil von ca. 55% nach Transaktionen, resp. ca. 59% nach Umsatz bei Bezahlvorgängen im Präsenz- und Distanzgeschäft gemäss Swiss Payment Monitor 2026; www.swisspaymentmonitor.ch). Das Schweizer Zahlungsökosystem umfasst daneben zusätzliche Akteure, welche die dafür notwendige Infrastruktur bereitstellen, sowie Alternativen wie beispielsweise TWINT, Banküberweisungen und Instant Zahlungen (werden bis Ende 2026 flächendeckend eingeführt). In Planung ist zudem eine Regulierung für Stablecoins in Schweizer Franken in der Schweiz, welche ebenfalls zu Zahlungszwecken dienen können. 2./3. Eine Beteiligung an (europäischen) Initiativen, welche ein von Visa und Mastercard unabhängiges (aber damit kompatibles) Zahlungssystem, das physische und digitale Zahlungsinstrumente über ein einheitliches Clearing- und Settlement-Netzwerk anbietet, entwickeln, plant der Bundesrat aktuell nicht. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) prüft in verschiedenen Projekten die Verwendung von digitalem Zentralbankgeld für Finanzinstitute (z.B. Projekt Helvetia), um Transaktionen mit tokenisierten Vermögenswerten zu ermöglichen. Die Ausgabe eines allgemein zugänglichen «digitalen Frankens» ist seitens der SNB nicht vorgesehen. Der Bundesrat hat bereits 2019 in seinem Bericht «Digitales Zentralbankgeld» (admin.ch/de/nsb?id=77527) festgehalten, dass allgemein zugängliches digitales Zentralbankgeld keinen Zusatznutzen bringt. Die SNB teilt diese Auffassung. Der Bundesrat und die SNB verfolgen das Thema weiterhin aktiv. 4. Der Finanzdialog mit der EU, der vom EFD (SIF) geführt wird, dient auch dem Austausch zur Frage der Souveränität im Zahlungsverkehr. 5. An einer Kartenzahlung sind verschiedene Parteien beteiligt, zwischen denen auch transaktionsbezogene Informationen fliessen. Während die Transaktionsdaten selbst bei der Kartenfirma verfügbar sind, die nicht dem schweizerischen Datenschutzrecht unterliegen, verfügen lediglich die Kartenherausgeber, in der Regel Schweizer Unternehmen oder Banken, über die detaillierten persönlichen Daten. Das Schweizer Datenschutzgesetz sieht zudem einen hohen Schutz der personenbezogenen Daten vor. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bankkundengeheimnisses in der Schweiz gehen beim Umgang mit Personendaten von Bankkunden zudem noch weiter.

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