Lexipedia

Im Tessin wohnhafte ukrainische Flüchtlinge, die keine Arbeit gefunden haben, sollen in andere Kantone verlegt werden

26.3207 · Motion · 2026-03-18

Justiz- und Polizeidepartement

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, mindestens die Hälfte der im Tessin lebenden ukrainischen Flüchtlinge, die dort keine Arbeit gefunden haben, in Kantone zu verlegen, die eine bessere berufliche Eingliederung gewährleisten können, da dort die für das Tessin typischen Hindernisse – die italienische Sprache und ein durch Grenzgängerinnen und Grenzgänger gesättigter Arbeitsmarkt – nicht bestehen.

Begründung

Nächstes Jahr sind seit der Einführung des Status S fünf Jahre vergangen. Dann werden Inhaberinnen und Inhaber, die diesen Status bereits länger besitzen, einen B-Ausweis beantragen können. Die Kantone und Gemeinden müssen dann die Kosten für den Unterhalt der ukrainischen Flüchtlinge mit B-Ausweis, die nicht finanziell unabhängig sind, vollständig übernehmen. Es ist offensichtlich, dass die angebliche „Rückführungsorientierung“ des Status S nach vier Jahren nicht mehr glaubwürdig ist.

Derzeit variiert die Beschäftigungsquote der ukrainischen Flüchtlinge von Kanton zu Kanton stark. Im Tessin liegt dieser Wert bei knapp 30 Prozent und damit deutlich unter dem vom Bund festgelegten Ziel von 50 Prozent.

Das zuständige kantonale Departement (DSS) führt dieses enttäuschende Ergebnis auf drei Faktoren zurück:

  • die Zusammensetzung der ukrainischen Flüchtlinge vor Ort (zahlreiche Mütter mit Kindern, wodurch sich das Problem der Betreuung stellt),

  • sprachliche Hindernisse,

  • den Arbeitsmarkt im Tessin, der wegen der fast 80.000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger angespannt ist.

Die Zusammensetzung der ukrainischen Flüchtlinge dürfte keine Besonderheit des Tessins sein: Im ganzen Land bilden Frauen wahrscheinlich die Mehrheit.

Hingegen sind die sprachliche Hürde, das Italienische, und der durch Grenzgängerinnen und Grenzgänger gesättigte Arbeitsmarkt strukturelle Merkmale des Tessins. Um die Beschäftigungsquote der Personen mit Status S zu erhöhen – auch im Hinblick auf den Übergang zum Ausweis B –, ist es notwendig, dass der Bund mindestens die Hälfte der im Tessin lebenden ukrainischen Flüchtlinge, die dort keine Arbeit gefunden haben, in Kantone umsiedelt, in denen ihre berufliche Integration – aus den oben genannten sprachlichen und arbeitsmarktlichen Gründen – realistisch erscheint.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Im April 2022 haben sich Bund und Kantone darauf geeinigt, die Schutzsuchenden aus der Ukraine bevölkerungsproportional auf die Kantone zu verteilen. Eine Änderung dieses Verteilschlüssels setzt eine neue Einigung der Kantone voraus. Der Anstoss dazu müsste von den Kantonen über die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) kommen.Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat weder eine Rechtsgrundlage für eine Neuzuweisung noch für einen Kantonswechsel von Amtes wegen aufgrund mangelnder Arbeitsmarktintegration im Zuweisungskanton. Ein Kantonswechsel wird vom SEM bei Zustimmung beider Kantone, bei einem Anspruch auf Einheit der Familie oder bei einer schwerwiegenden Gefährdung verfügt (vgl. Art. 44 und sinngemäss Art. 22 Asylverordnung 1 [AsylV 1; SR 142.311]).Das SEM kann zudem unter gewissen Voraussetzungen einen Kantonswechsel aufgrund des Vorliegens eines Arbeitsverhältnisses bewilligen, sofern beide Kantone zustimmen. Was die berufliche Integration betrifft, so hatte der Bundesrat am 28. Mai 2025 beschlossen, dass 50 Prozent der Personen, die seit mindestens drei Jahren in der Schweiz leben, bis Ende 2025 erwerbstätig sein sollen. Die Frist zur Erreichung dieses Ziels wurde mittlerweile bis Ende 2026 verlängert. Ende Dezember 2025 lag die Erwerbsquote dieser Personengruppe bei 46 Prozent. Es ist jedoch zu betonen, dass die vom Bundesrat angestrebte Erwerbsquote von 50 Prozent ein nationaler Zielwert ist. Pro Kanton gelten unter Berücksichtigung der kantonalen Arbeitslosenquote unterschiedliche Ziele. Unter Berücksichtigung der kantonalen Arbeitslosenquote hätte der Kanton Tessin per Ende 2025 ein Erwerbstätigenquote von 41 Prozent erreichen sollen. Diese lag mit 25,8 Prozent deutlich unterhalb der Vorgaben des Bundes. Um weiterhin finanzielle Mittel des Bundes zur Integration von Personen mit Schutzstatus S zu erhalten, musste der Kanton Tessin in der Folge dem Bund einen Massnahmenplan vorlegen. Dieser wurde im Frühjahr 2026 vom SEM genehmigt und sieht unter anderem eine engere Zusammenarbeit mit der öffentlichen Arbeitsvermittlung und den Ausbau der Vernetzung mit Arbeitgebenden vor, um Personen mit Schutzstatus S in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Sollte der Kanton Tessin trotz Massnahmenplan per Ende 2026 die vorgegebenen Ziele nicht erreichen, so muss er eine externe Evaluation in Auftrag geben, um mögliche weitere Massnahmen zu eruieren.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.