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26.3282 · Interpellation · 2026-03-19

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Die Signalhorn AG hat beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) ein Gesuch um eine Funkkonzession eingereicht. Sie will in Leuk 40 Antennen für das Satellitennetzwerk Starlink errichten.

Ergänzend zu meinen Interpellationen 25.4236 und 25.4239 bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1) Da die 40 Hightech-Antennen adaptiv in einem wenig erforschten Frequenzband von 25–30 GHz und mit einer deutlich höheren Leistung in einem breiten Abstrahlwinkel von 140 Grad (ab 20 Grad über der Horizontalen) senden, könnte die Bevölkerung der Strahlung der Antennen direkt ausgesetzt sein, insbesondere oberhalb der Bodenstation von Brentjong. Welche Massnahmen zur Umweltverträglichkeitsprüfung hat das BAKOM vor der Erteilung der Versuchskonzession hinsichtlich der Risiken für Menschen, Tiere, Pflanzen und deren Ökosysteme in der Region Leuk getroffen?

2) Stand das BAKOM in dieser Angelegenheit mit den Walliser Kantonsbehörden in Kontakt, und wenn ja, mit welcher Stelle oder welchen Stellen?

3) Welche anderen Bundesämter wurden vom BAKOM in dieser Angelegenheit konsultiert?

4) Das Starlink-Netzwerk ist eine sogenannte strategische Satellitenkonstellation. Mehrere Grossmächte richten derzeit aus strategischen Gründen solche Satellitenkonstellationen ein. Ist sich das BAKOM der Auswirkungen auf die Neutralität bewusst, wenn dieses Netz und die Bodenstation in Leuk gezielt genutzt werden können, um militärische Ziele in Europa und im Mittelmeerraum zu erreichen, und die Hoheit über die Daten bei einem amerikanischen Unternehmen liegt?

5) Welche Überlegungen wurden angestellt und welche Schutzmassnahmen wurden vorgesehen, um einem möglichen Drohnen- oder Raketenangriff auf die Starlink-Bodenstation in Leuk vorzubeugen?

Stellungnahme des Bundesrates

1) Zur Frage der vorsorglichen Emissionsbegrenzungen im Zusammenhang mit der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV; SR 814.710) verweist der Bundesrat auf seine Stellungnahme zur Interpellation Clivaz (25.4236). Die Einhaltung der Bestimmungen der NISV wurde durch die zuständige Behörde des Kantons Wallis überprüft. 2) Nein, die Erteilung von Funkkonzessionen ist Sache des Bundes und erfolgt ohne Beizug von Kantonsbehörden. Die Versuchskonzession wurde der Starlink Switzerland GmbH erteilt. Es handelt sich dabei um eine juristische Person nach Schweizer Recht, die sich – soweit ersichtlich – in ausländischem Besitz befindet. 3) Im Rahmen der Erteilung der Versuchskonzession wurden die üblichen Abklärungen getroffen. Es wurden das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) konsultiert. 4) Der Bundesrat ist sich der strategischen Bedeutung moderner Satellitenkonstellationen wie Starlink bewusst. Grundsätzlich kann jede Netzwerkinfrastruktur militärische Daten übertragen – ob boden- oder satellitengestützt. Die Satellitenfunkanlage wird privat errichtet und betrieben. Das Neutralitätsrecht sieht keine Pflicht des neutralen Staates vor, die Übertragung von militärischen Daten über Netzwerkinfrastruktur auf seinem Gebiet zu unterbinden. Auch das Fernmelderecht sieht keine Inhaltskontrolle der übermittelten Informationen vor. 5) Der Anlage in Leuk kommt aufgrund der Funktionsweise des Starlink-Netzwerks keine besondere strategische Verwundbarkeit zu, da die Kommunikation auch ohne einzelne Bodenstationen über Intra-Satelliten-Verbindungen aufrechterhalten werden kann. Der Schutz kritischer Infrastrukturen muss gesamtheitlich und nicht isoliert für ein einzelnes Objekt betrachtet werden. Unabhängig davon misst der Bundesrat der Verbesserung des Schutzes des Schweizer Luftraums bei der Verteidigung eine hohe Priorität bei.