26.3310 · Motion · 2026-03-19
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Situation von verfolgten Christen in Ländern mit dokumentierter Religionsverfolgung oder vergleichbarer Gefährdungslage bei der Planung, Ausgestaltung und Umsetzung von Projekten der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz im Rahmen der bestehenden finanziellen Mittel gezielt berücksichtigt und in projektbezogenen Massnahmen umgesetzt wird.
Der Bundesrat legt zudem in seinen bestehenden Berichten zur internationalen Zusammenarbeit dar, nach welchen Kriterien und mit welchen konkreten Massnahmen die Situation verfolgter Christen bei der Projektplanung und -umsetzung berücksichtigt wird.
Begründung
Christen bilden die größte Gruppe von religiös Verfolgten weltweit, Schätzungen zufolge über 388 Millionen Menschen. In vielen Ländern sind sie physischer Gewalt, rechtlicher Benachteiligung und gesellschaftlicher Ausgrenzung ausgesetzt.
Die internationale Zusammenarbeit der Schweiz hat das Ziel, besonders verletzliche Gruppen gezielt zu berücksichtigen. Verfolgte Christen müssen dabei als grösste betroffene Gruppe konkret in die Projektplanung und Umsetzung einbezogen werden.
Mit dieser Motion wird der Bundesrat beauftragt, die Situation verfolgter Christen bei bestehenden und neuen Projekten gezielt zu berücksichtigen und damit ihre besondere Vulnerabilität im Rahmen der bestehenden Mittel abzubilden.
Die Motion fordert keine zusätzlichen finanziellen Mittel, sondern sorgt für die gezielte Berücksichtigung in bestehenden und neuen Projekten sowie für transparente und nachvollziehbare Berichterstattung. Damit wird sichergestellt, dass die Schweiz ihre internationale Zusammenarbeit wirksam und nachvollziehbar auch auf die Bedürfnisse dieser besonders gefährdeten Gruppe ausrichtet.
Antrag des Bundesrates
Annahme
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist besorgt über die Situation verfolgter Christinnen und Christen weltweit und verurteilt jede Form von Menschenrechtsverletzungen, auch gegen Menschen christlichen Glaubens. Dies hat er in seinen Antworten auf die Interpellationen 25.3221 Gafner «Umbruch in Syrien. Wo landet die Unterstützung der Schweiz?» und 25.4726 Jost «Nigeria. Über 41 000 getötete Christen» zum Ausdruck gebracht. Der Schutz von Minderheiten ist ein integraler Bestandteil der internationalen Zusammenarbeit gemäss IZA-Strategie 2025–2028 (BBI 2024 1518). In humanitären Kontexten richtet sich die Unterstützung nach den Prinzipien der Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und Unabhängigkeit sowie nach den Bedürfnissen der betroffenen Bevölkerung. Religiöse Minderheiten, einschliesslich verfolgter Christinnen und Christen, werden bereits systematisch berücksichtigt. Eine gezielte Priorisierung einzelner Religionsgemeinschaften erfolgt jedoch bewusst nicht, um die Hilfe bedarfsorientiert und diskriminierungsfrei auszugestalten. Die EDA Leitlinien Menschenrechte 2026–2029 bekräftigen den Einsatz der Schweiz für den Schutz religiöser Minderheiten – bilateral im Rahmen von Menschenrechtsdialogen sowie multilateral, insbesondere im UNO-Menschenrechtsrat. Zudem unterstützt die Schweiz das Büro des Hochkommissars für nationale Minderheiten der OSZE. Dies wurde auch in der Stellungnahme zur Motion Molina 24.4498 «Schutz von ethnischen und religiösen Minderheiten in Syrien» dargelegt. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Anliegen der Motion in der internationalen Zusammenarbeit bereits weitgehend umgesetzt sind. Einen Mehrwert sieht er in einer transparenteren Darstellung der entsprechenden Massnahmen und ist bereit, diesem Anliegen im Rahmen der bestehenden Berichterstattung Rechnung zu tragen.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.