26.3340 · Postulat · 2026-03-19
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, wie der Bund im Rahmen seiner Zuständigkeiten Kantone und Gemeinden dabei unterstützen kann, Verdichtung im Bestand – insbesondere Aufstockungen und Ergänzungsbauten – zu erleichtern.
Begründung
In vielen Schweizer Gemeinden führen bestehende rechtliche, technische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen in häufigen Fällen dazu, dass Eigentümer einen Ersatzneubau einer Aufstockung oder einem Ergänzungsbau vorziehen. Dadurch gehen regelmässig preisgünstige Wohnungen verloren, obwohl eine Verdichtung im Bestand möglich wäre.
Aufstockungen sowie andere Ergänzungsbauten ermöglichen zusätzlichen Wohnraum, ohne neue Bauzonen zu beanspruchen, ohne Abrisse auszulösen und ohne die gewachsene soziale Durchmischung zu gefährden. Sie leisten damit einen direkten Beitrag zur Innenentwicklung, zur Schonung von Kulturland und zur Reduktion des Ressourcenverbrauchs, da die bestehende Bausubstanz und ihre graue Energie erhalten bleiben.
Trotz dieses Potenzials bestehen heute verschiedene Hemmnisse. Baurechtliche Vorgaben, energetische Anforderungen und komplexe Bewilligungsverfahren können Eingriffe in bestehende Gebäude erschweren. Insbesondere können energetische und baurechtliche Anforderungen bei Eingriffen in bestehende Gebäude zusätzliche Anpassungspflichten auslösen und damit Aufstockungs- oder Ergänzungsprojekte erschweren. Gleichzeitig sind die bestehenden Förderinstrumente des Bundes nicht gezielt auf solche Projekte ausgerichtet.
Ein systematischer Überblick soll aufzeigen, wie Aufstockungen und Ergänzungsbauten als wohnpolitisch, raumplanerisch und klimapolitisch sinnvolle Alternative zu Abriss und Neubau gestärkt werden können.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Postulat 25.4712 ausgeführt hat, sind die Siedlungsentwicklung nach Innen und das Bauen im Bestand zentrale Elemente einer nachhaltigen Raum- und Siedlungsentwicklung. Dafür sind Vereinfachungen für die Um- und Neunutzung von Bestandesbauten ebenso wichtig wie Anpassungen der entsprechenden Baunormen für Umbauarbeiten. Im Aktionsplan Wohnungsknappheit ist die qualitätsvolle Innenentwicklung einer von drei Schwerpunkten mit mehreren Massnahmen.Die im Postulat erwähnten Entwicklungen finden bereits statt: Im Rahmen der von mehreren Bundesämtern getragenen Modellvorhaben für eine nachhaltige Raumentwicklung 2025-2030 wurde ein Themenschwerpunkt «Zukunft Wohnen. Den Bestand nachhaltig nutzen und transformieren» definiert. Auch hat der Kanton Zürich im September 2025 ein Massnahmenpaket für Erleichterungen des Bauens im Bestand vorgestellt (vgl. https://www.zh.ch/de/news-uebersicht/medienmitteilungen/2025/09/aufstockung-anbau-dachgeschossausbau-erleichterungen-und-vereinfachungen-fuer-das-bauen-im-bestand.html). Vor diesem Hintergrund und angesichts der knappen Ressourcen sieht der Bundesrat keinen genügenden Mehrwert in der Erarbeitung eines weiteren Berichts zu diesem Thema.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.