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Konzentration und Stärkung der Kernfähigkeiten statt Überforderung bei der Armee und Aufbau eines wirksamen Zivilschutzes

26.3392 · Motion · 2026-03-20

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Militärgesetzes zu unterbreiten, die den Sollbestand der Armee auf 80'000 festlegt und dabei garantiert, dass diese 80'000 Soldaten und Soldatinnen voll ausgerüstet sind. Gleichzeitig ist der Zivilschutz personell erheblich zu stärken.

Begründung

Die Schweizer Armee weist heute einen Sollbestand von 100’000 Angehörigen und einen Effektivbestand von über 140’000 aus. Im Ernstfall wäre jedoch nur ein Teil dieser Kräfte vollständig ausgerüstet und einsatzbereit. Diese Diskrepanz zwischen nomineller Stärke und tatsächlicher Einsatzfähigkeit schwächt die Glaubwürdigkeit unserer Verteidigungsfähigkeit. Sicherheitspolitische Zielsetzungen müssen operativ realistisch, finanziell tragfähig und personell alimentierbar sein. Eine Armee, deren nomineller Umfang die materielle und personelle Substanz übersteigt, bindet Ressourcen, ohne zusätzliche Sicherheit zu schaffen. Die Bestände sind daher auf eine Zielgrösse mit einem Mindestbestand von 80’000 festzulegen. Diese Grössenordnung ist demografisch alimentierbar, erlaubt eine vollständige Ausrüstung, erleichtert die Finanzierung und schafft gleichzeitig personelle Spielräume für den dringend notwendigen Ausbau des Zivilschutzes. Gerade im Kontext hybrider Bedrohungen – etwa Cyberangriffe, Desinformation, kritische Infrastrukturausfälle oder Katastrophenlagen – spielt der Zivilschutz zukünftig eine zentrale Rolle und muss entsprechend gestärkt werden. Der internationale Vergleich zeigt, dass mit einer Armee dieser Grössenordnung die Schweiz im internationalen Vergleich weiterhin überdurchschnittlich aufgestellt ist. Mit 80’000 Angehörigen bei rund 9 Mio. Einwohnerinnen und Einwohnern läge die Schweiz bei rund 8,9 Soldaten pro 1’000 Einwohnern verglichen mit einem Verhältnis von 3,0 Soldaten je 1’000 Einwohner in Frankreich, 2,1 in Deutschland oder 1,9 in den Niederlanden. Bezüglich Fläche und Grenzlänge ergibt sich ein ähnliches Bild. Das Kernproblem ist nicht die absolute Grösse der Armee, sondern ihre Einsatzbereitschaft, Einbettung in kooperative Sicherheitsstrukturen und ihre Fähigkeit, Operationen mit verbundenen Waffen ausführen zu können; ihre Handlungsfähigkeit jederzeit zu wahren. Eine realistisch dimensionierte, vollständig ausgerüstete und kooperationsfähige Armee stärkt die Sicherheit wirksamer als ein überhöhter Sollbestand ohne materielle Substanz.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat unterstützt das der Motion zugrundeliegende Anliegen, dass die Armee ihre Verteidigungsbereitschaft erhöht und vollständig ausgerüstet ist. Die Armee trägt dabei dem Wandel in der Konfliktaustragung Rechnung und wird sich künftig verstärkt auf die wahrscheinlichsten Bedrohungen – namentlich hybride Konflikte und Angriffe aus der Distanz – ausrichten. Eine Reduktion der Bestände würde jedoch die Fähigkeiten und die Bereitschaft der Armee im ganzen Spektrum von Einsätzen verringern, von der Unterstützung der zivilen Behörden bis zur Verteidigung in einem bewaffneten Konflikt. Beispielsweise erfordert ein wirksamer physischer Schutz kritischer Infrastrukturen in Zeiten erhöhter Spannungen eine hohe Anzahl Armeeangehöriger. Eine Reduktion des Armeebestands würde insbesondere die Durchhaltefähigkeit bei Einsätzen, die Wochen oder Monate dauern können, einschränken. Eine Senkung des Sollbestandes ist deshalb aus sicherheitspolitischer Sicht nicht angezeigt. Zudem hat das Parlament die Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee (Armeeorganisation, AO, SR 513.1) im Rahmen der Beratung der Revision des Militärgesetzes 2026 (BBI 2025 960) geändert. Künftig soll sie einen Sollbestand von mindestens 100'000 Militärdienstpflichtigen und einen Effektivbestand haben, der geeignet ist, den Sollbestand jederzeit sicherzustellen (Art. 1 AO, neue Fassung per 1. Juni 2026). Der Bundesrat ist auch bestrebt, Massnahmen zur Verbesserung der Personalbestände im Zivilschutz zu ergreifen. Zu diesem Zweck wurden das Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG; SR 520.1) sowie das Bundesgesetz über den zivilen Ersatzdienst (ZDG; SR 824.0) angepasst. Diese Verstärkung der Bestände des Zivilschutzes darf und kann jedoch nicht auf Kosten der Armee geschehen, da diese beiden Instrumente der Sicherheitspolitik einander ergänzen.Längerfristig soll auch die Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems und die Einführung der Sicherheitsdienstpflicht zu einer Erhöhung der Bestände und Sicherung der notwendigen Fähigkeiten des Zivilschutzes führen. Für die Einführung der Sicherheitsdienstpflicht ist eine Revision der Bundesverfassung erforderlich.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.