26.3558 · Interpellation · 2026-06-03
Justiz- und Polizeidepartement
Eingereicht
Wortlaut
Die Asylstrategie 2027 zeigt, dass die Zahl der Personen, die ein Asylgesuch stellen, obwohl ihre Chancen auf Asyl gering sind, gestiegen ist. Es ist nicht auszuschliessen, dass manche Personen das Asylsystem nutzen, um eine vorübergehende Unterkunft in einem Bundesasylzentrum (BAZ) zu erhalten oder um ausländerrechtliche Massnahmen (wie eine Wegweisung) zu umgehen.
Zudem stellen manche Personen ihr Asylgesuch erst bei ihrer Festnahme durch die Polizei, wodurch sie beispielsweise ihre Wegweisung, ihre Verhaftung oder andere Massnahmen hinauszögern können. Nach Einreichung ihres Gesuchs werden diese Personen in ein BAZ gebracht. Dort durchlaufen sie das gesamte Verfahren, es sei denn, es kann eine Administrativhaft angeordnet werden. Ausserdem verlassen fast 11 Prozent dieser «Asylsuchenden» das BAZ, noch bevor alle ihre Fingerabdrücke abgenommen werden konnten. Diese Verfahren binden Ressourcen, was nicht nur den Personen schadet, deren Asylgesuch begründet ist, sondern auch der Effizienz des Asylsystems.
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass eine zwingende Abnahme von Fingerabdrücken unmittelbar bei der Ankunft im BAZ oder sogar bereits bei der polizeilichen Festnahme – sofern die kontrollierte Person angibt, ein Asylgesuch stellen zu wollen – dazu beitragen würde, missbräuchliche Asylgesuche zu reduzieren und damit das Asylsystem zu entlasten?
Wie schätzt der Bundesrat das Risiko ein, dass die Schweiz im Rahmen des Dublin-Systems aufgrund der digitalen Erfassung von Fingerabdrücken für jene Asylsuchenden zuständig wird, die in der Schweiz keine Perspektiven und eigentlich andere Zielländer haben?
Gibt es auch Anreize für mittellose Personen aus EU-/EFTA-Ländern, ein unbegründetes Asylgesuch zu stellen, um eine vorübergehende Unterkunft zu erhalten? Könnte das Asylverfahren vereinfacht werden, wenn weitere Angebote (z. B. Notunterkünfte oder Suppenküchen) zur Verfügung gestellt würden?
Welche weiteren Möglichkeiten sieht der Bundesrat, um die Zahl der unbegründeten Asylgesuche zu senken und gleichzeitig den Schutz jener Personen zu stärken, deren Asylgesuche begründet sind?