26.3613 · Interpellation · 2026-06-10
Departement des Innern
Eingereicht
Wortlaut
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
-Teilt der BR die Einschätzung, dass es spätestens mit der Einführung von EFAS im Jahr 2028 notwendig ist, die Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung im ambulanten Bereich in allen Kantonen zu regeln?
-Mit welchen Massnahmen kann sichergestellt werden, dass die Finanzierung der ambulanten ärztlichen Weiterbildung so ausgestaltet wird, dass genügend Weiterbildungsplätze in der Grundversorgung sowie in ambulant zu erbringenden spezialisierten Leistungen geschaffen werden und eine Rückverlagerung von Leistungen in den stationären Bereich verhindert werden kann?
Begründung
Der Bundesrat legt fest, welche ärztlichen Leistungen grundsätzlich ambulant zu erbringen sind («ambulant vor stationär», AVOS). Die Kantone können diese Liste erweitern. Die Verlagerung von stationären zu ambulanten Leistungen soll Kosten dämpfen und dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Mit der Einführung der einheitlichen Finanzierung EFAS im Jahr 2028 wird die Ambulantisierung weiter an Bedeutung gewinnen.
Im stationären Bereich ist die Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung über die interkantonale Vereinbarung über die Finanzierung der Weiterbildungsleistungen der GesundheitsdirektorenKonferenz geregelt. Diese stützt sich auf das Medizinalberufegesetz. Die entsprechenden Anteile gelten als gemeinwirtschaftliche Leistungen und werden nicht über die Grundversicherungs-Tarife vergütet.
Im ambulanten Bereich fehlt hingegen eine schweizweit einheitliche Finanzierungsregelung. Einzelne Kantone haben entsprechende Lösungen aufgebaut oder sind daran, solche aufzubauen. Als Referenzmodell gilt das «Bieler Modell» des Kantons Bern, das eine Mischfinanzierung durch den Kanton, ambulante Weiterbildungsstätten und Krankenversicherer vorsieht.
Mit der fortschreitenden Ambulantisierung steigt der Bedarf an Weiterbildungsplätzen in ambulanten Strukturen (Praxen, Ambulatorien, tagesstationäre Einrichtungen). Ohne gesicherte Finanzierung droht eine Lücke in der ärztlichen Weiterbildung. EFAS beseitigt zwar negative Systemanreize, regelt jedoch die Finanzierung der Weiterbildung im ambulanten Bereich nicht. Versorgungspolitisch drohen Wissenslücken, Versorgungsengpässe sowie eine unerwünschte Rückverlagerung von Leistungen in den stationären Bereich, wenn der ärztliche Nachwuchs die notwendigen Kompetenzen nicht ausreichend im ambulanten Sektor erwerben kann.