Lexipedia

26.3717 · Interpellation · 2026-06-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Eingereicht

Wortlaut

In der Schweiz landen jedes Jahr rund 1000 Tonnen Zigarettenabfälle in der Umwelt. Der grösste Teil davon besteht aus Kunststoff (Celluloseacetat). Zigarettenfilter zählen damit zu den grössten Einzelquellen für Mikroplastik in der Schweiz. Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:

  1. Wie beurteilt der Bundesrat Zigarettenstummel als Quelle für die Verschmutzung von Böden und Gewässern mit Mikroplastik und Schadstoffen, und über welche aktuellen Daten zu den Mengen und den Auswirkungen auf die Umwelt verfügt er? Dies insbesondere im Hinblick auf die Wechselwirkungen dieser Schadstoffe mit anderen Stoffen, die in die Schweizer Ökosysteme gelangen, und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Anwendung des Vorsorgeprinzips (Art. 1 des Umweltschutzgesetzes)?

  2. Welche Massnahmen, die direkt an der Quelle ansetzen – sprich: Produktanforderungen, Reduktion der in Verkehr gebrachten Mengen und erweiterte Herstellerverantwortung –, prüft der Bundesrat konkret?

  3. Wie beurteilt der Bundesrat die in der EU geltende erweiterte Herstellerverantwortung für Tabakprodukte (Richtlinie 2019/904) als denkbares Modell für die Schweiz?

  4. Inwieweit werden Zigarettenfilter in der neuen Verpackungsverordnung und in den relevanten Bestimmungen des Umweltschutzgesetzes (Art. 30a ff. USG) berücksichtigt?

  5. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass Ansätze, die sich auf die Verhaltenssteuerung und die Entsorgung beschränken, nicht zulasten von wirksameren Massnahmen an der Quelle gehen?