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26.7053 · Fragestunde. Frage · 2026-03-04

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

- Am 28.02.26 haben die USA und Israel völkerrechtswidrig den Iran angegriffen.
Hat der Bundesrat die iranischen Gegenschläge (Raketen/Drohnen) im Lichte von Art. 51 Charta überprüft?
- Erfüllen sie die Selbstverteidigungsanforderungen (insbesondere Verhältnismässigkeit und Notwendigkeit) oder sieht die Schweiz diese Aktionen ebenfalls als Völkerrechtsverletzung?
- Wenn ja, mit welchen Konsequenzen für die Kriegsparteien? Welche Massnahmen zur Einhaltung des Völkerrechts hat der Bundesrat ergriffen?