26.7053 · Fragestunde. Frage · 2026-03-04
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
- Am 28.02.26 haben die USA und Israel völkerrechtswidrig den Iran angegriffen.
Hat der Bundesrat die iranischen Gegenschläge (Raketen/Drohnen) im Lichte von Art. 51 Charta überprüft?
- Erfüllen sie die Selbstverteidigungsanforderungen (insbesondere Verhältnismässigkeit und Notwendigkeit) oder sieht die Schweiz diese Aktionen ebenfalls als Völkerrechtsverletzung?
- Wenn ja, mit welchen Konsequenzen für die Kriegsparteien? Welche Massnahmen zur Einhaltung des Völkerrechts hat der Bundesrat ergriffen?