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93.3563 · Postulat · 1993-12-02

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Bei der Einführung der Mehrwertsteuer (MWSt) ist für die kleinen Unternehmen ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren vorzusehen. Dadurch würde auch die Kontrolle durch die Verwaltung erleichtert und billiger.

Der Satz von 6,5 Prozent des Umsatzes bleibt dabei unverändert, aber der Vorsteuerabzug soll pauschal aufgrund von Erfahrungszahlen berechnet werden. Von den kleinen Unternehmen - bis zu welchem Umsatz bleibt noch festzulegen (z. B. 750 000 Franken) - wird der mühsame Nachweis der den Lieferanten tatsächlich bezahlten Steuer nicht mehr verlangt. Diese Art der Abrechnung ist für die Unternehmen fakultativ. Sie führt zu keinen Wettbewerbsverzerrungen, wenn sie mit den Berufsverbänden abgesprochen wird und die Normen regelmässig den Erfahrungswerten angepasst werden, die sich bei denjenigen Unternehmen des gleichen Wirtschaftszweiges ergeben, die den effektiven Vorsteuerabzug berechnen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.