94.3103 · Interpellation · 1994-03-15
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Wie wir vernommen haben, sollen in der Berner Strafanstalt Hindelbank Spritzen abgegeben werden. Der Bund würde sie liefern. Wenn man nun aber Spritzen an Strafgefangene abgibt, heisst das, dass sie auch Drogen besitzen. Damit unterstützt der Bundesrat illegal die Drogensucht und verstösst gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Kann er uns sagen, mit welchem Ziel die Spritzen verteilt werden und ob das Bundesamt für Gesundheitswesen angesichts der Tatsache, dass der Drogenhandel auch im Gefängnis strafbar ist, eine Bewilligung eingeholt hat?