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94.3189 · Interpellation · 1994-05-31

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Der Interpellant fragt die zuständige Bundesbehörde, wie sie das Militärfluggelände von Ambri, auf dem der Armeebetrieb am 1. Januar 1995 eingestellt werden soll, weiterzuverwenden beabsichtigt.

Insbesondere fragt der Interpellant:

1. Wenn das Militärfluggelände von Ambri wieder zivilen Zwecken zugeführt werden sollte, käme dann für die erforderliche Bewilligung des Bundes das ganze dafür notwendige Verfahren zur Anwendung?

2. Hat die zuständige Bundesbehörde (EMD) die Absicht, nach der Schliessung des Militärflugplatzes von Ambri das Gelände wieder in den Zustand zurückzuführen, in dem sie es seinerzeit übernommen hat?

Diese beiden Fragen werden auf Anstoss des regionalen Leitungsausschusses (Comitato Direttivo) der oberen drei Täler des Tessins gestellt.

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