94.415 · Parlamentarische Initiative · 1994-06-16
Erledigt
Wortlaut
Artikel 34quinquies der BV wird wie folgt geändert:
Absatz 1 (neu):
Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Bundes.
Absatz 1 (bisher) wird neu Absatz 2 usw.
Begründung
Die Organisation der Vereinten Nationen (UNO) hat 1994 zum Internationalen Jahr der Familie erklärt. In der Schweiz haben Ehe und Familie in der Bundesverfassung keinen besonderen Schutz erfahren. Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern werden Familien gar "stiefmütterlich" behandelt. Darum sind Ehe und Familie in der BV ausdrücklich zu erwähnen. Damit erhält der Bund auch die Möglichkeit, der bisher bestehenden kantonalen Vielfalt in Sachen Förderung von Ehe und Familie, welche sich oft negativ auswirkt, wirksam zu begegnen.