Lexipedia

95.072 · Geschäft des Bundesrates · 1995-11-18

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Zusammenfassung

Botschaft und Beschlussesentwurf vom 18. Oktober 1995 betreffend das Uebereinkommen über nukleare Sicherheit

Ausgangslage

Nach der Reaktorkatastrophe in Tschernobyl im April 1986 wurden im Rahmen der internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) in Wien das Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen oder strahlungsbedingten Notfällen erarbeitet. Die Schweiz hat beide Übereinkommen am 26. September 1986 unterzeichnet und am 3. März 1988 ratifiziert.

Das Übereinkommen basiert auf den von der IAEO geschaffenen und weitgehend anerkannten, grundlegenden Sicherheitsprinzipien für Kernanlagen. Es verlangt von den Vertragsparteien nicht die Anwendung konkreter Sicherheitsnormen, sondern die Beachtung grundsätzlicher Sicherheitsregeln.

Das Übereinkommen gilt nur für zivile Kernkraftwerke.

Die Schweiz verfügt über die erforderlichen gesetzlichen Regelungen und verwaltungsmässigen Strukturen, die zur Umsetzung des Übereinkommens und zur Einhaltung der sich daraus ergebenden Verpflichtungen nötig sind.

Verhandlungen

Beide Räte stimmten dem Übereinkommen ohne Gegenstimmen zu.

Nukleare Sicherheit. Uebereinkommen | Lexipedia | Lexipedia