95.1099 · Dringliche Einfache Anfrage · 1995-09-19
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Nach den Angaben der Bundesverwaltung wird von den mehrwertsteuerpflichtigen natürlichen Personen, die ein Verwaltungsratshonorar beziehen, verlangt, dass sie gleichzeitig
- die MWSt auf den Sozialversicherungen und
- die Sozialversicherungsabzüge auf der MWSt berechnen.
Stimmen diese Angaben?
Wenn ja, ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass diese Angaben überprüft werden müssten:
a. in bezug auf das Grundproblem,
b. wenigstens aber in bezug auf die Methode zur Erhebung der AHV und der MWSt, die einmütig für zu kompliziert geahlten wird?