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95.1099 · Dringliche Einfache Anfrage · 1995-09-19

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Nach den Angaben der Bundesverwaltung wird von den mehrwertsteuerpflichtigen natürlichen Personen, die ein Verwaltungsratshonorar beziehen, verlangt, dass sie gleichzeitig

- die MWSt auf den Sozialversicherungen und

- die Sozialversicherungsabzüge auf der MWSt berechnen.

Stimmen diese Angaben?

Wenn ja, ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass diese Angaben überprüft werden müssten:

a. in bezug auf das Grundproblem,

b. wenigstens aber in bezug auf die Methode zur Erhebung der AHV und der MWSt, die einmütig für zu kompliziert geahlten wird?