95.1125 · Einfache Anfrage · 1995-10-05
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
In verschiedenen Stellen wird gegenwärtig diskutiert, nach welchen Bedingungen und Kriterien das Zusatzkontingent von Zuckerrüben zugeteilt werden soll.
Nach unseren Informationen sollen 80 - 90 Prozent den bisherigen Zuckerrübenpflanzern zugeteilt werden, der Rest neuen Pflanzern. Wir meinen, dass ein solches Zuteilungsverfahren ungerecht ist und die Ungleichheiten noch verstärkt, indem die bestehenden Besitzstände übermässig bevorteilt werden.
Wir fragen den Bundesrat an, ob er bereit ist, die bestehende Unausgewogenheit bei der Zuteilung zu beseitigen und die regionalen Ungleichheiten zu vermindern, indem er
- sofort das ganze Kontingent, das in der Uruguay-Runde vereinbart wurde, freigibt;
- das Zusatzkontinget je zur Hälfte zwischen bisherigen und neuen Zuckerrübenpflanzern aufteilt;
- regionale Kriterien bei den Zuteilungsbedingungen berücksichtigt.
Stellungnahme des Bundesrates
Antwort des Bundesrates.