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95.3077 · Postulat · 1995-02-14

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Kantonsrat von Solothurn hat die Bundesversammlung ersucht, folgender Standesinitiative in Form einer allgemeinen Anregung Folge zu geben:

"Das Bundesgesetz vom 3. Oktober 1951 über die Betäubungsmittel (BetmG) ist nach folgenden Vorgaben zu revidieren:

1. Der Betäubungsmittelkonsum ist zu legalisieren (Art. 19ff. BetmG).

2. Anbau, Herstellung, Einfuhr, Handel und Vertrieb sogenannt illegaler Betäubungsmittel (Art. 8 BetmG) sind unter dem ausschliesslichen Monopol des Bundes als zulässig zu bezeichnen und ähnlich zu regeln wie die Alkoholgesetzgebung.

3. Die Prävention ist auszubauen. Betreuung und Behandlung sind sicherzustellen."

Obwohl dieser Standesinitiative nicht direkt Folge gegeben werden soll, bejahen wir doch grundsätzlich einen Handlungs- und Rechtsetzungsbedarf auf diesem Gebiet und ersuchen den Bundesrat deshalb, die unter den Punkten 1 und 3 vorgetragenen Anliegen im Rahmen der bevorstehenden Gesetzgebungsarbeiten zu prüfen und allenfalls in geeigneter Weise in eine kohärente Gesamtkonzeption zur Drogenpolitik einzubringen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.

Stellungnahme des Bundesrates

Siehe Amtl. Bulletin Herbstsession 1996, Seite 626

Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.

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