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95.3165 · Motion · 1995-03-23

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

In der eidgenössischen Abstimmung vom 12. März dieses Jahres hat das Volk den Willen bekundet, dass die Landwirtschaft sich am Markt orientieren und "ökologisch" ausrichten soll.

Wir respektieren diesen Entscheid. Er enthält jedoch eine gewisse Zweideutigkeit, so dass der Inhalt von Artikel 31b des Landwirtschaftsgesetzes (LwG), der Direktzahlungen für besondere ökologische Leistungen vorsieht, geklärt werden muss.

In diesem Zusammenhang schlage ich dem Bundesrat die beiden folgenden Präzisierungen vor:

1. Es wird eine einzige und umfassende Grunddefinition für ökologische Leistungen aufgestellt, die zu den Beiträgen nach Artikel 31b LwG berechtigt (Beispiel: integrierte Produktion).

2. Es wird verbindlich vorgeschrieben, dass die verschiedenen biologischen Bezeichnungen (Bio, Sano, Natura, usw.) die minimalen Anforderungen von Artikel 31b LwG erfüllen und dass sich Produktionslenkung und Absatzförderung ausschliesslich am Markt orientieren.

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