95.422 · Parlamentarische Initiative · 1995-10-06
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung verlangt der Unterzeichnete, dass das Raumplanungsgesetz (RPG) wie folgt geändert wird:
1. Es wird der Grundsatz aufgenommen, dass typische ländliche Bauten in kulturgeschichtlich wertvollen Landschaften der Kantone (im Tessin die Rustici) ungeachtet ihres Zustandes zu erhalten sind, und renoviert, umgebaut oder wiederaufgebaut, sowie als Zweitwohnungen verwendet werden können, ohne dass dafür die entsprechende Infrastruktur geschaffen werden muss (namentlich ein Anschluss an eine Kläranlage).
2. Die neuen Bestimmungen sollen rückwirkend auf den 20. Oktober 1989, Tag des Inkrafttretens der neuen Verordnung über die Raumplanung (RPV), in Kraft treten.