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96.402 · Parlamentarische Initiative · 1996-03-04

Erledigt

Wortlaut

Artikel 33, Absatz 3 des Postverkehrsgesetzes ist dahingehend zu revidieren, dass die PTT ihre Postcheckkonten künftig zu marktkonformen Zinssätzen verzinsen können.

Begründung

In Artikel 33 Absatz 3 Postverkehrsgesetz wird der PTT vorgeschrieben, dass der Zinssatz für Postcheckkonto-

Guthaben um 1 Prozent unter dem Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank liegen muss. Abgesehen davon,

dass dies bei sehr niedrigen Diskontsätzen bedeuten kann, dass die PTT ihre Konten überhaupt nicht mehr verzinsen können, sind es auch marktwirtschaftliche Ueberlegungen, die dazu führen, dass die PTT in diesem Bereich gleich lange Spiesse wie andere Kontoanbieter haben müssen. Im Zuge der überall vorgenommenen

Deregulierungen ist auch diese veraltete Vorschrift aufzuheben und der PTT die Möglichkeit einzuräumen, dass sie ihre Zinssätze marktkonform ansetzen kann.

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