96.421 · Parlamentarische Initiative · 1996-06-10
Erledigt
Wortlaut
Das Vernehmlassungsverfahren des Bundes wird abgeschafft.
Begründung
Eine Regierungsreform ist auch nach der Volksabstimmung vom 09.06.1996 notwendig und durch flankierende Massnahmen in eine umfassende Staatsleitungsreform einzubetten.
Dabei ist das Parlament durch eine Abschaffung des Vernehmlassungsverfahrens zu stärken, denn das Gesetzgebungsverfahren ist heute langfädig und ineffizient.
Gesetzesentwürfe des Bundesrates sind direkt an die eidgenössischen Räte weiterzuleiten. Der Interessenausgleich muss im Parlament stattfinden und nicht auf den Schreibtischen irgendeiner Lobby.