97.053 · Geschäft des Bundesrates · 1997-06-16
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Zusammenfassung
Botschaft vom 17. September 1997 beteffend den Vertrag zwischen der Schweiz und Frankreich zur Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen
Ausgangslage
Die internationale Zusammenarbeit in Strafsachen spielt eine immer wichtigere Rolle. Mit dem am 28. Oktober 1996 in Bern unterzeichneten Zusatzvertrag zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen (EUeR; SR 0.351.1) haben Frankreich und die Schweiz ihren Willen bekräftigt, die Zusammenarbeit im Kampf gegen alle Erscheinungsformen der nationalen und internationalen Kriminalität auszudehnen und zu verstärken.
Die Rechtshilfe in Strafsachen der beiden Länder beruht auf dem EUeR. Dieses beschränkt sich auf die Festlegung der wichtigsten Grundsätze bezüglich der materiellen und verfahrensrechtlichen Bestimmungen. Der vorliegende Vertrag hat deshalb hauptsächlich Bestimmungen zum Inhalt, die vom EUeR nicht behandelt werden. Er erweitert dessen Anwendungsbereich und bezweckt die Vereinfachung und Beschleunigung des Rechtshilfeverfahrens.
Verhandlungen
Beide Räte stimmten der Vorlage einstimmig zu.