97.3269 · Motion · 1997-06-05
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird eingeladen, den Uno-Beitritt der Schweiz vorzubereiten.
Begründung
Ziel der Vereinten Nationen ist es, den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und eine weltweite Zusammenarbeit herbeizuführen, um internationale Probleme wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Art zu lösen.
Die Schweiz soll 52 Jahre nach Gründung der Vereinten Nationen ihren Beobachterstatus verlassen und sich beim Aufbau einer neuen Weltordnung als verantwortungstragendes und mitentscheidendes Mitglied beteiligen.
Der Uno-Beitritt der Schweiz wäre ein Zeichen internationaler Solidarität, das auch den bilateralen Verhandlungen zugute käme. Unabhängig davon, wie diese ausgehen werden, ist - auch im Hinblick auf die bundesrätlichen Prioritäten in der Aussenpolitik - der Zeitpunkt gekommen, die universelle Ausrichtung der schweizerischen Aussenpolitik durch den Uno-Beitritt zu verstärken.
Die Uno-Einsätze unserer Gelbmützen und der internationalen Wahlbeobachter sowie zahlreiche Grossanlässe und Weltkonferenzen der Uno (vgl. Uno-Jahr der Familie; Weltkonferenzen zur Reduktion von Naturkatastrophen, über Bevölkerung und Entwicklung, Frauenrechte; Weltsozialgipfel usw.) haben mitgeholfen, die Kenntnisse unserer Bevölkerung über die Uno zu vertiefen.
Die Schweiz hat auch die Zusammenarbeit in und mit den Uno-Organisationen und Unterorganisationen intensiviert und im Standortwettbewerb internationaler Organisationen Dank Genf, dem wichtigsten Uno-Sitz ausserhalb der USA, Erfolge und zusätzliche Verbundenheit erzielen können.
Die Uno-Generalversammlung hat per Konsens mit der Resolution "Ständige Neutralität Turkmenistans" Klarheit über ihre Respektierung einer "Ständigen Neutralität" geschaffen und hiermit einen Hauptgrund der 1986 erfolgen Ablehnung des Uno-Beitritts durch Volk und Stände beseitigt.
Antrag des Bundesrates
Annahme
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen. Er stellt fest, dass der Verzicht der Motion auf einen verbindlichen Zeitplan dm Bundesrat Freiraum bei der Umsetzung gewährt.