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99.017 · Geschäft des Bundesrates · 1999-02-24

Finanzdepartement

Erledigt

Zusammenfassung

Botschaft vom 24. Februar 1999 betreffend die Änderung des Bundesbeschlusses über die Mitwirkung der Schweiz an internationalen Währungsmassnahmen

Ausgangslage

Der Bundesbeschluss über die Mitwirkung der Schweiz an internationalen Währungsmassnahmen ermöglicht die schweizerische Teilnahme an internationalen Stützungsaktionen zu Gunsten anderer Währungen. Bisher stand dafür ein Kredit- bzw. Garantieplafonds von 1 Milliarde Franken zur Verfügung. Der Bundesrat beantragt nun, den Bundesbeschluss dahingehend zu ändern, dass dieser Plafonds auf 2 Milliarden Franken erhöht wird.

Der Bundesbeschluss über die Mitwirkung der Schweiz an internationalen Währungsmassnahmen dient dem Bundesrat als Rechtsgrundlage für die bilaterale Teilnahme an entsprechenden Hilfspaketen, die in der Regel von der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel koordiniert werden. Ende Dezember 1998 hatte die Eidgenossenschaft unter dem Bundesbeschluss Garantie- und Kreditverpflichtungen von umgerechnet knapp 930 Millionen Franken ausstehend, womit der Plafonds praktisch erreicht ist. Angesichts der seit Mitte der Achtzigerjahre stark gestiegenen globalen Kapital- und Güterströme, einem zunehmend globalisierten Finanzsystem und einer damit einhergehenden grösseren Krisenanfälligkeit erachtet der Bundesrat eine Verdoppelung des seit 1984 unverändert belassenen Kreditplafonds als gerechtfertigt.

Verhandlungen

Der Ständerat stimmte der Vorlage ohne Gegenstimmen zu.

Im Nationalrat beantragte Ulrich Schlüer (V, ZH) mit Unterstützung der SVP-Fraktion Nichteintreten und damit den Kreidtplafonds auf 1 Milliarde Franken stehen zu lassen weil im Moment kein konkreter Bedarf für eine Erhöhung bestehe. Der Antrag wurde jedoch mit 109 zu 15 Stimmen abgelehnt. In der Gesamtabstimmung stimmte der Nationalrat der Vorlage vom 115 zu 7 Stimmen zu.