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Inkraftsetzung der neuen Bundesverfassung. Anpassung der Gesetzgebung

99.057 · Geschäft des Bundesrates · 1999-08-11

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Zusammenfassung

Botschaft vom 11. August 1999 über die Inkraftsetzung der neuen Bundesverfassung und die notwendige Anpassung der Gesetzgebung

Ausgangslage

Am 18. April 1999 haben Volk und Stände die neue Bundesverfassung angenommen. Es ist Sache der Bundesversammlung, die Verfassung in Kraft zu setzen. Als Inkraftsetzungstermin wird der 1. Januar 2000 vorgeschlagen.

Volksinitiativen und beschlossene Partialrevisionen, die sich noch auf die Verfassung von 1874 beziehen, müssen an die neue Verfassung angepasst werden. Der Bundesbeschluss über die neue Bundesverfassung gibt der Bundesversammlung die Kompetenz, solche Anpassungen vorzunehmen. Der Bundesrat unterbreitet ihr entsprechende Entwürfe zu den beiden Teilrevisionen der Bundesverfassung, über die am 7. Februar 1999 bereits abgestimmt wurde, sowie Entwürfe für die Anpassung von sechs Volksinitiativen, die in der Bundesversammlung bereits beraten worden sind, und über die noch eine Volksabstimmung durchzuführen ist.

Schliesslich legt er Entwürfe zu verschiedenen Gesetzesrevisionen vor. Es handelt sich dabei um einige Anpassungen, die aufgrund der neuen Verfassung notwendig sind. Sie sollen gleichzeitig mit der neuen Verfassung in Kraft treten, um unerwünschte Regelungslücken zu vermeiden. Andere Revisionen sind zeitlich nicht so dringlich und werden deshalb zu einem späteren Zeitpunkt unterbreitet werden.

Verhandlungen

Der Nationalrat hiess die von der SPK vorgeschlagenen kleinen Änderungen diskussionslos gut.

Der Ständerat schloss sich diesem Entscheid an.