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99.408 · Parlamentarische Initiative · 1999-03-18

Erledigt

Ausgangslage

Die parlamentarische Initiative verlangt, der Anhang zum Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz vom 21. Juni 1960 sei dahingehend zu ergänzen, dass die Kantonsstrasse durch das Prättigau (Landquart-Klosters/Verladestation Vereinatunnel) ins Netz der Nationalstrassen (Nationalstrasse 2./3. Klasse) aufgenommen wird.

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates kam bei der Vorprüfung der parlamentarischen Initiative zum Ergebnis, die darin angesprochene Problematik des Ausbaus der Zufahrtsstrasse zum Vereinatunnel stelle einen Sonderfall dar, der einer näheren Prüfung bedürfe. Zwar sei die Kommission nach wie vor der Meinung, bei der Fertigstellung und beim Ausbau des Nationalstrassennetzes müsse eine Gesamtschau vorgenommen werden und es dürften grundsätzlich nicht Einzelfalllösungen angestrebt werden, welche andere, ebenso berechtigte Begehren ausser Acht lassen. Die Kommission unterstütze im Grundsatz die vom Bundesrat beschlossene Prioritätenordnung beim Nationalstrassenbau und halte fest, dass die Fertigstellung des bereits geplanten Nationalstrassennetzes nicht in Frage gestellt werden dürfe. Die Kommission teilte allerdings die Meinung des Initianten, der Kanton Graubünden befinde sich in einer besonderen Situation. Die Nettoverkehrslasten dieses Gebirgskantons seien auf Grund des ausgedehnten Strassennetzes sowie des geringen Nationalstrassenanteils unbestrittenermassen besonders hoch. Mit der angestrebten Umklassierung solle dem Kanton durch die finanzielle Entlastung ermöglicht werden, die Zufahrten wintersicher auszubauen. Damit wären auch die Südtäler Graubündens und des Engadins weniger weit entfernt vom nächsten Anschluss an das Nationalstrassennetz. Die Kommission war zudem der Auffassung, es sei nicht sinnvoll in den Bau des Vereinatunnels 700 Millionen Franken zu investieren, ohne dafür zu sorgen, dass auch die Tunnelzufahrten das ganze Jahr hindurch sicher befahren werden können. Auf Grund all dieser Überlegungen kam die Kommission zum Schluss, es handle sich nicht um ein Präjudiz hinsichtlich der Erweiterung des Nationalstrassennetzes und stellte mit zehn Ja- zu einer Neinstimme (bei einer Enthaltung) den Antrag, der Initiative Folge zu leisten.

Der Bundesrat seinerseits anerkannte in seiner Stellungnahme vom 3. Mai 2000 gewisse Schwierigkeiten des Kantons Graubünden, seine grossen Strassenlasten zu finanzieren. Anderseits sah er in der Prättigauerstrasse auch keinen Sonderfall, zumal andere Kantone sich in vergleichbarer Lage befänden. Er sei bereit, eine Netzbereinigung vorzunehmen, allerdings in einer Gesamtschau und nicht einzelfallweise aufgrund von Sofortmassnahmen. Nur dieses Vorgehen erlaube es, anhand objektiver Kriterien sachgerechte Entscheide zu fällen. Der Bundesrat anerkannte auch die Dringlichkeit der Umfahrung von Saas. Für dieses Problem habe er im Rahmen des Mehrjahresprogramms für die Hauptstrassen zusammen mit dem Kanton Graubünden eine vertretbare Lösung gefunden. Ziel sei es, mit dem Bau der Umfahrung von Saas so rasch als möglich zu beginnen. Der Bundesrat beantragte, die parlamentarische Initiative abzulehnen.

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:

Der Anhang zum Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz (SR 725.113.11) sei dahin zu ergänzen, dass die Kantonsstrasse durch das Prättigau (Landquart-Klosters/Verladestation Vereinatunnel) ins Netz der Nationalstrassen (Nationalstrasse 2./3. Klasse) aufgenommen wird.

Begründung

Mit dem Stabilisierungsprogramm 1998 sind die bestehenden Unterschiede bei den Strassenlasten der Kantone zusätzlich verstärkt worden. Die linearen Kürzungen von 10 Prozent für die Alpenstrassen und von 5 Prozent für die Talstrassen treffen vor allem die Gebirgskantone mit relativ grossem Hauptstrassennetz. Einen wesentlichen Einfluss auf dieses unerwünschte Ergebnis hat die Kürzung der Folgetranchen bei laufenden Bauprojekten. Diese betragen gemäss einem Bericht des Bundes pro Jahr:

Kanton Graubünden: Total: 7,013 Millionen Franken; pro Kopf: 37 Franken. Kanton Bern: 0,982; 1. Kanton Baselland: 2,549; 10. Kanton Wallis: 2,546; 9. Kanton St. Gallen: 3,443; 8.

Es ist klar, dass durch derartige Zusatzbelastungen verschiedene Bauvorhaben in Frage gestellt werden. Die sich daraus ergebende Verzögerung oder Nichtrealisierung dringend notwendiger nationaler Verbindungen ist in der ständerätlichen Kommission, welche das Stabilisierungsprogramm behandelte, eingehend diskutiert worden. Das Problem wurde anerkannt. Es wurde aber die Meinung vertreten, eine Lösung müsse ausserhalb des Stabilisierungsprogramms gefunden werden, weil dieses sonst grundsätzlich in Frage gestellt werde. Mit der vorliegenden Parlamentarischen Initiative wird ein Weg aufgezeichnet, um zumindest die extremen negativen Auswirkungen für den am stärksten belasteten Kanton Graubünden etwas zu mildern.

Lösungsansatz

Es macht wenig Sinn, umfangreiche neue Konzepte zu verlangen. Um die negativen Auswirkungen des Stabilisierungsprogramms zumindest teilweise zu kompensieren, muss rasch eine Lösung gefunden werden, die auch einfach umzusetzen ist. Nach eingehender Prüfung beschränkt sich der Antrag auf die Umklassierung des Hauptstrassenabschnittes Lanquart-Klosters/Vereina (Prättigauerstrasse) zur Nationalstrasse.

Mit dieser Massnahme können die einseitigen Belastungen durch das Stabilisierungsprogramm teilweise behoben sowie die heutigen Belastungsunterschiede gemildert werden. Vor allem können damit die vorab der Verkehrssicherheit und dem Schutz der Anwohner dienenden Bauvorhaben auf dieser Strecke einigermassen zeitgerecht realisiert werden.

Dass es bei dieser Lösung nicht um eine Bevorzugung des Kantons Graubünden geht, zeigen die Strassenlasten im Vergleich mit den anderen Kantonen. Diese betragen bei den drei am stärksten und den drei am schwächsten belasteten Kantonen pro Kopf: Graubünden: 1251 Franken. Wallis: 899 Franken. Neuenburg: 811 Franken. Luzern: 442 Franken. Appenzell Innerrhoden: 394 Franken. Nidwalden: 380 Franken.

Die durchschnittliche Belastung beträgt 570 Franken. pro Einwohner.

Auch ist darauf hinzuweisen, dass mit dem Stabilisierungsprogramm gemäss Botschaft die Kantone in Prozenten ihrer Steuerkraft möglichst gleich stark belastet werden sollten (angestrebte Abweichung maximal 0,3 Prozent vom Mittel). Effektiv werden die Kantone Uri und Graubünden mit 1,9 Prozent, der Kanton Obwalden mit 0,6 Prozent und der Kanton Zug mit 0,7 Prozent belastet, dies bei einem Mittel von 1,1 Prozent!

Gründe für "Sonderfall" Graubünden

- Mit einem Sechstel der Gesamtfläche der Schweiz verfügt der Kanton Graubünden über einen relativ geringen Anteil am vorab vom Bund finanzierten Nationalstrassennetz und weist entsprechend mehr Haupt- und Verbindungsstrassen auf.

- Während andere Regionen zu einem grossen Teil im Bereich von 30 bis 50 Kilometern Anschluss an eine Nationalstrasse haben, ist dies in Graubünden für grosse Gebiete nicht der Fall.

- Pro Einwohner beträgt die Strassenlänge in Graubünden auch aufgrund der topographischen Verhältnisse das Dreifache des schweizerischen Mittels.

- Auch beim öffentlichen Verkehr ist Graubünden nicht privilegiert. Auf sein Gebiet entfallen lediglich 19 Kilometer SBB-Strecke, demgegenüber aber rund 400 Kilometer Schmalspurbahn (RhB und FOB).

Folge dieser Situation ist es, dass die Bündner Strassenrechnung heute einen Viertel des kantonalen Haushaltes beansprucht und trotzdem die national wichtigen Verbindungen nicht mehr finanzierbar sind.

Umklassierung Prättigauerstrasse

Im Herbst 1999 wird der Vereinatunnel eröffnet, womit das Unterengadin endlich eine akzeptable, wintersichere Zufahrt erhalten soll. Dabei muss leider festgehalten werden, dass diese Sicherheit heute noch nicht gewährleistet ist:

- So musste die Prättigauerstrasse in diesem Winter während mehreren Tagen geschlossen werden, 40 000 Leute waren eingeschlossen.

- Die Verbindung vom Unterengadin zum Vereinatunnel musste ebenfalls jedes Jahr mehrere Tage aus Sicherheitsgründen geschlossen werden.

- Auch vom Oberengadin her kann eine sichere Verbindung nicht garantiert werden. Ein Lawinenopfer auf der Strasse in diesem Winter unterstreicht diese Feststellung.

Verschiedene Umfahrungsprojekte, u. a. Klosters und Saas, sowie notwendige Sicherheitsvorkehrungen auf der Süd- und Nordseite des Vereinatunnels, verzögern sich aufgrund der finanziellen Möglichkeiten des Kantons auf unzumutbare Art und Weise.

Mit der Aufnahme der Prättigauerstrasse von Landquart bis zum Vereinatunnel (34,4 km) in das Nationalstrassennetz würde der Kanton Graubünden so weit entlastet, dass er die notwendigen Investitionen für die Zufahrt zum Vereina auf der Nord- und der Südseite sowie andere wichtige Hauptstrassenverbindungen rascher vorantreiben könnte.

Aufwertung West-Ostverbindung

Die auch von Graubünden stets unterstützte schweizerische Verkehrspolitik war immer darauf ausgerichtet, gute Nord-Südverbindungen zu realisieren. Der West-Ostverkehr fand nicht die gleiche Beachtung.

Mit der Realisierung des Vereinatunnels sowie der Aufnahme der Prättigauerstrasse ins Nationalstrassennetz könnte hier ein wichtiger Schritt vorwärts getan werden. Auch regionalpolitisch käme diesem Schritt grosse Bedeutung zu, würden doch damit die Südtäler Graubündens (Engadin, Münstertal, Puschlav, Bergell) dadurch einen wintersicheren Anschluss an das Nationalstrassennetz erhalten. Dabei würde die Prättigauerstrasse selbstverständlich wie bisher als zweispurige Strasse weiter ausgebaut und betrieben.

Kein Präjudiz!

Zieht die Umklassierung der Prättigauerstrasse weitere Forderungen nach sich? Eine Gesamtüberprüfung des Nationalstrassennetzes im gegenwärtigen Zeitpunkt kann sicher nicht zur Diskussion stehen, vorerst muss das bestehende Netz realisiert werden. Korrekturen sollen nur bei Vorliegen zwingender Gründe vorgenommen werden. Das ist bei der Prättigauerstrasse offensichtlich der Fall. Zusammenfassend sprechen folgende Gründe für die sofortige Umklassierung dieses Strassenabschnittes:

- Fortsetzung der West-Ostachse bis zum Vereinatunnel als national bedeutendes Bauwerk;

- Anschluss des Engadins und der Südtäler Graubündens an eine nationale Verbindung;

- teilweise Kompensation der einseitigen Belastung des Kantons Graubünden aus dem Stabilisierungsprogramm sowie generell im Strassenbereich;

- Schaffung der Voraussetzungen zur Finanzierung der dringend notwendigen Sicherheitsmassnahmen auf der West-Ostachse.

Verhandlungen

Der Initiative wurde im Ständerat in der Herbstsession 1999 einstimmig Folge gegeben. Fritz Schiesser (R, GL) und Pierre-Alain Gentil (S, JU) fanden die Aufklassierung einer einzelnen Kantonsstrasse zur Nationalstrasse jedoch problematisch. Da sich die Vorstösse häuften, die in anderen Kantonen ebenfalls eine Aufklassierung von Hauptstrassen zu Nationalstrassen verlangten, plädierten sie für eine gesamtheitliche Überprüfung des Nationalstrassennetzes und damit für die Annahme einer gleichzeitig traktandierten Motion der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (99.3456: Motion KVF-S. Überprüfung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz). Diese Motion wurde einstimmig überwiesen.

Der Ständerat nahm in der Sommersession 2000 den Gesetzesentwurf seiner Verkehrskommission ohne grössere Diskussion einstimmig an und stimmte damit der Aufwertung der Strasse durch das Prättigau zu einer Nationalstrasse 2./3. Klasse zu. Der Bundesrat hatte Nichteintreten beantragt.

Im Nationalrat stellte Pia Hollenstein (G, SG) im Namen der Kommissionsminderheit einen Nichteintretensantrag. Sie hielt fest, es solle hier kein Präjudiz geschaffen werden. Es gehe nicht an, mit Parlamentarischen Initiativen und Motionen das Nationalstrassennetz zu erweitern, solange nicht eine Gesamtplanung mit ausgewiesenen Bedürfnissen vorliege. Der Nationalrat stimmte jedoch mit 108 zu 25 Stimmen für Eintreten und nahm die Vorlage an.

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