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Imoberdorf René · Ständerat · 2010-06-08

Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-06-08

Wortprotokoll

Diese Vorlage regelt das gewerbsmässige Anbieten - es ist wichtig zu sehen, dass es nur um das gewerbsmässige Anbieten geht - von Aktivitäten und Leistungen von Bergführern und Schneesportlehrern ausserhalb des Verantwortungsbereichs von Betreibern von Skilift- und Seilbahnanlagen sowie das Anbieten von weiteren Risikosportarten, von denen es ja bekanntlich immer mehr gibt.

Mit dem vorliegenden, schlanken Rahmengesetz werden die gleichen Sicherheitsregeln und Bedingungen für die ganze Schweiz geschaffen. Das ist meiner Meinung nach wirklich das wichtigste Argument, es wurde auch von allen Vorrednern hervorgehoben. Es geht also um eine einheitliche Regelung in der Schweiz und um die Durchsetzung von Sicherheit. Wie in anderen Bereichen genügt auch hier Selbstregulierung nicht. Es genügt nicht, dass Standards nur festgelegt werden, man muss sie auch durchsetzen können. Ohne gesetzliche Bestimmungen ist dies nicht möglich, denn gerade jene, die am unsorgfältigsten, am risikoreichsten arbeiten, wenden die Mindeststandards ohne Androhung von Sanktionen nicht an.

Das Rahmengesetz soll dazu dienen, dass die kommerziell angebotenen Risikoaktivitäten in Gefahrengebieten in Zukunft nur von gut ausgebildeten Lehrkräften angeboten werden können. Mit dem Gesetz wird kein Protektionismus betrieben, sondern es werden für alle in- und ausländischen Anbieter auf nationaler Ebene die gleichen Voraussetzungen, gleich lange Spiesse geschaffen. Kantonale Regelungen bestehen nur in wenigen Kantonen, sind höchst unterschiedlich und gelten nur für Anbieter mit Sitz im jeweiligen Kanton. Dies führt zu einer grossen Rechtsunsicherheit. Die Rechtslage ist für unsere Gäste alles andere als klar, und sie ist insbesondere auch unübersichtlich, was die Haftpflichtsituation betrifft.

Mit dieser Vorlage gibt es keinen Mehraufwand für Bund und Kantone, das wurde von Herrn Maissen bereits hervorgehoben und ausführlich behandelt. Ich möchte doch noch einmal hervorheben, dass es sich hier um ein Rahmengesetz handelt. Die Kantone haben ihrer regionalen Situation entsprechend weiterhin Spielraum, aber es gibt immerhin einen gemeinsamen Nenner. Zum Schluss noch dies: Ich bin der Meinung, dass Föderalismus in diesem Fall fehl am Platz ist; ordnungspolitisch ist es schlechter, in diesem Bereich kein Bundesrahmengesetz zu haben.

Auch ich möchte Sie bitten, auf die Vorlage einzutreten.