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Brändli Christoffel · Ständerat · 2010-06-08

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-06-08

Wortprotokoll

Ich kann mich eigentlich sehr kurz fassen, nachdem das Wesentliche gesagt wurde. Ich möchte vorerst Herrn Marty für die Komplimente gegenüber der Bündner Gesetzgebung recht herzlich danken. Es ist in der Tat so, dass es in diesem Lande viel besser gehen würde, wenn man sich vermehrt nach den Bündnern ausrichten würde. (Heiterkeit)

1. Es geht bei dieser Vorlage nicht um die Unfälle, die passiert sind, sondern um die Notwendigkeit einer einheitlichen Regelung in diesem Bereich, und zwar aus touristischer Sicht. Wenn Sie im Tourismus qualitativ gute Packages schnüren wollen, bei denen sich der Gast auch darauf [PAGE 548] verlassen kann, dass sie qualitativ gleichwertig sind, dann kommen Sie nicht darum herum, eine statt 26 Regelungen zu haben. Wenn also ein Führer jemanden auf das Matterhorn führt, ob das nun ein Walliser oder ein Aargauer Bergführer ist, dann muss der Gast, wenn er das schweizerische Angebot konsumiert, wissen, dass er sich auf ihn verlassen kann. Das kann er nicht, wenn wir in jedem Kanton eine andere Regelung haben.

Wir hatten im Kanton Graubünden einmal Gemeinde-Pilzsammelgesetze, und wir glaubten damals noch, dass jeder Pilzsammler wisse, wo die Gemeindegrenzen sind. Wir mussten das auch vereinheitlichen, und heute funktioniert die ganze Sache.

2. Im Bereich der Ausbildung kann man ebenfalls nicht in jedem Kanton andere Regelungen haben. Auch da ist es wichtig, dass wir einheitliche Regelungen treffen.

Deshalb bitte ich Sie, jetzt wirklich auf diesen Gesetzentwurf einzutreten. Allerdings muss man beachten, dass es ein Rahmengesetz ist und dass man nicht zu einer Überregulierung tendiert. Also nicht jede Wanderung ist eine Risikoangelegenheit. Es geht hier wirklich um Hochrisikoangebote, die vereinheitlicht und abgesichert werden müssen.

Ich danke Ihnen, wenn Sie hier der Minderheit folgen.