Lexipedia

Stähelin Philipp · Ständerat · 2010-06-08

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-06-08

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir, im Rahmen des Eintretens kurz auf zwei Themen einzugehen.

Zum ersten Thema: Der Bundesrat hat jetzt zum ersten Mal eine konsolidierte Rechnung für den Bund vorgelegt, in Erfüllung des Auftrages, der im revidierten Artikel 55 des Finanzhaushaltgesetzes enthalten ist. Es handelt sich dabei um ein reines Informationsinstrument, aber diese konsolidierte Rechnung gibt einen guten Überblick über die ganze öffentliche Verwaltung auf Bundesebene - ich möchte das bestens verdanken -, und sie dient damit dem Parlament tatsächlich für die Beurteilung der finanziellen Lage unseres Staates insgesamt.

Wir haben uns im Rahmen der Beratung von Artikel 55 des Finanzhaushaltgesetzes ausgiebig über den Konsolidierungskreis unterhalten. Der Bundesrat hat sich nun - durchaus im Einklang mit der Finanzkommission - bei der ersten Vorlage darauf beschränkt, den Konsolidierungskreis im Sinne von Artikel 55 Absatz 1 festzulegen. Das bedeutet, dass eigentlich erst die Mindestanforderungen erfüllt sind, noch nicht mehr. Wir hatten schon in der damaligen Diskussion einen erweiterten Kreis ins Auge gefasst, und Herr Bundesrat Merz hat uns in der Kommission auch zugesagt, dass nach den ersten Erfahrungen eine Ausweitung des Konsolidierungskreises geprüft werde. Ich meine, dass es sinnvoll, ja notwendig sein wird, den Kreis weiter zu fassen, und zwar in die Bereiche Sozialversicherungen mit eigener Rechnung - Ausgleichsfonds AHV, ALV - und vor allem in die Bereiche SBB, Post usw. hinein. Dort werden sich ja künftig Finanzierungsfragen in einem ganz erheblichen Ausmass stellen. Es ist meines Erachtens wertvoll, wenn wir anhand der konsolidierten Rechnung auch hier schon etwas besser abschätzen können, wo wir stehen. Ich bin dankbar, wenn hier die Ausweitung frühzeitig an die Hand genommen wird und wenn wir über diesen Punkt - es liegt allein in der Kompetenz des Bundesrates, das ist mir klar - auch im Rahmen der Finanzkommission miteinander sprechen können.

Zum zweiten Thema: Es geht mir auch um die Eventualverbindlichkeiten, noch enger gefasst, um die Garantieverpflichtungen. Unsere Garantieverpflichtungen gehen heute über 5 Milliarden Franken hinaus; das findet ausserhalb der Rechnung statt. Es sind aber mittlerweile ganz erhebliche Beträge. Ich habe den Eindruck, dass diese Garantieverpflichtungen mit mehr Risiken behaftet sind als in der Vergangenheit. Ich wäre dankbar, wenn Sie uns im Rahmen des Eintretens etwas dazu sagen könnten. Es geht ja insbesondere um die Kapitalien der Entwicklungsbanken und -organisationen - diese haben alle auch etwas unter der Finanzkrise gelitten -, und es geht um die Kreditgarantien für die Darlehen der Nationalbank, insbesondere für jene an den IWF. Wir haben gehört, dass diese Darlehen ausgeweitet werden sollen. Die Frage, wie das im Verhältnis zur Vergangenheit aussieht - in der Vergangenheit war das alles problemlos -, ob das weiterhin so behandelt und betrachtet werden kann, ist heute von grossem Interesse. Ich bin dankbar, wenn Sie uns dazu einiges sagen können.