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Graber Konrad · Ständerat · 2010-06-08

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-06-08

Wortprotokoll

Die beiden Initiativen haben ja einen gemeinsamen Inhalt und auch eine ähnliche Stossrichtung. Wenn der Antrag Niederberger auf Rückweisung an die Kommission eine Mehrheit findet, müssten wir am Schluss schauen, wie wir mit dem ganzen Paket umgehen, nicht dass wir eine Initiative bis zum Schluss durchberaten und sie vors Volk kommt, während die andere Initiative sich noch in der Kommissionsberatung befindet. Aber das Problem wäre dann wahrscheinlich schon noch zu lösen, ich mache mir da noch nicht allzu viele Gedanken.

Der Antrag Niederberger hat natürlich auch Einfluss auf diesen Minderheitsantrag, je nachdem, wie er dann realisiert wird. Ich denke, es ist ein guter Gegenvorschlag, der in der Kommission noch bearbeitet werden muss. Denn er führt insbesondere die Schwachstellen der zweiten Volksinitiative einer Lösung zu, das Thema der steuerlichen Behandlung des Sparkapitals und der Verzinsung des Sparkapitals. Eine solche Lösung wurde schon in der damaligen Kommissionsberatung von der Stossrichtung her als richtig angeschaut. Es wurde auch bereits angekündigt, wenn das so durchgeht, dass allenfalls der Rückzug der einen Initiative ins Auge gefasst werden kann.

Jetzt sprechen wir aber über diesen Minderheitsantrag. Ich muss Ihnen sagen, dass wir ja mit diesem Gegenvorschlag, der noch in der Kommission behandelt wird, noch nicht alle politischen Hürden genommen haben. Es ist allenfalls ein Konsens, ihn in die Kommission zurückzugeben. Aber die Kommission hat dann noch nicht getagt, der Ständerat hat noch nicht getagt, der Nationalrat hat noch nicht getagt, das ist noch ein weiter Weg. Das ist aus meiner Sicht der erste Grund, weshalb ich der Auffassung bin, dass man diese Initiative jetzt nicht ablehnen sollte. Denn mit der Initiative "für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen" ist ein Vorschlag auf dem Tisch, der meiner Ansicht nach unterstützungswürdig ist, umso mehr, als ihm der Nationalrat mit Zweidrittelmehrheit zugestimmt hat. Der Nationalrat hat damit aus meiner Sicht zum Ausdruck gebracht, was wir hier alle wissen und immer wieder hören, dass die Möglichkeit des Bausparens eine Entwicklung des Steuerrechts verlangt, die von grossen Teilen der Bevölkerung gewünscht, ja gefordert wird.

Dieser Initiative ist aus meiner Sicht noch aus zwei weiteren Gründen zuzustimmen. Erstens orientiert sie sich an der Steuerhoheit der Kantone. Sie schafft ja für die Kantone lediglich die Möglichkeit, im Bereich des Bausparens aktiv zu werden. Es besteht kein Zwang; die Kantone sind frei. Damit wird das Thema Ausfall natürlich stark relativiert, weil die Kantone im Rahmen ihrer Gesetzgebung selber entscheiden können, in welche Richtung es gehen soll, ob sie die entsprechenden Ausfälle wollen oder nicht wollen.

Zweitens richtet sich die zweite Initiative, die wir wahrscheinlich mit dem Rückweisungsantrag vorerst einmal an die Kommission zurückgeben werden, einzig an Mieterinnen und Mieter, sie richtet sich also an Personen, die noch über kein Eigentum verfügen. Die erste Initiative, die hier vorliegt, schafft mit Artikel 129a Absatz 3 der Bundesverfassung für Leute, die bereits Eigentümer sind, die Möglichkeit, die Bauspareinlage auch für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen für selbstgenutztes Wohneigentum einzusetzen. Man kann nun argumentieren, dass wir in den Bereichen des Energiesparens und der Umweltschutzmassnahmen bereits über andere Instrumente verfügen, und man kann das Thema der Mitnahmeeffekte bringen. Das mag unter Umständen teilweise zutreffen. Ich rufe aber die Debatten über die Konjunkturmassnahmen in Erinnerung, also über die Pakete 1, 2 und 3; diese haben ja sehr deutlich aufgezeigt, dass es beim Energiesparen und bei den Umweltschutzmassnahmen im Gebäudebereich, wo wir Massnahmen ergriffen haben, noch Entwicklungsmöglichkeiten gibt. Ich rufe auch in Erinnerung, dass sich gerade Aufträge im Bereich des Energiesparens volkswirtschaftlich sehr positiv auswirken. Dies ist nicht nur im Interesse des Energiesparens, weil weniger Energie verwendet wird - obwohl das aus meiner Sicht ein sehr wichtiger Aspekt ist -, sondern auch im Interesse des Gewerbes, da damit sehr interessante Aufträge ausgelöst werden können sowie die Weiterentwicklung des Gewerbes gefördert werden kann.

Ich bitte Sie also, der Initiative trotz dem Antrag Niederberger zu einem indirekten Gegenvorschlag zuzustimmen und diese vorerst einmal noch in der Hinterhand zu behalten. Wie gesagt, schafft die Initiative einzig die Kompetenz für die Kantone, im Bereich des Bausparens aktiv zu werden; wir werden nicht darum herumkommen, diese Thematik in der Kommission dann auch in einem Gesamtrahmen nochmals zu besprechen. Ich würde es bedauern, wenn das Thema bereits vom Tisch wäre.

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