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Janiak Claude · Ständerat · 2010-06-09

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-06-09

Wortprotokoll

Wir haben von den fünf bestehenden Differenzen drei ausgemerzt. Es geht also noch um zwei Punkte, zu denen wir Ihnen Festhalten beantragen.

Zunächst tun wir dies bei Artikel 101, "Unverjährbarkeit". Wir haben bei Absatz 1 von Anfang an dem Beschluss des Nationalrates zugestimmt. Bei Absatz 3 beantragen wir nichts Aussergewöhnliches; das sehen Sie, wenn Sie es lesen. Wir wollen einfach "Gemäss geltendem Recht". Wir beantragen also, dass die neu einzuführenden Straftatbestände nicht erst ab Inkrafttreten unverjährbar sind, und das gilt namentlich für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Kriegsverbrechen. Wir wollen es einfach nicht, es kann nicht sein, dass Kriegsverbrecher frei herumlaufen können. Artikel 7 Absatz 2 EMRK besagt, dass es erlaubt ist, eine Tat rückwirkend als Straftat zu bezeichnen, wenn sie zur Zeit ihrer Begehung nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen strafbar war. Wir denken auch, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit, ob sie jetzt geschriebenes Recht verletzen oder nicht, den allgemeinen Rechtsgrundsätzen zuwiderlaufen. Deshalb möchten wir in diesem Punkt an unserem Standpunkt festhalten. Im Übrigen hat im Nationalrat zu diesem Punkt gar keine Diskussion stattgefunden. Man ist einfach diskussionslos der Kommission gefolgt.

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