Leuthard Doris · Bundesrat · 2010-06-09
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2010-06-09
Wortprotokoll
Ich möchte mich zuerst bei allen Berichterstatterinnen und Berichterstattern für ihre Bemerkungen bedanken. Sie entsprechen auch den Informationen über die gestellten Themenbereiche, die ich von meinen Kolleginnen und Kollegen erhalten habe. Ich mache ein paar Ergänzungen respektive spreche zur aktuellen Sicht zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragebereichen.
Ich beginne mit Herrn Ständerat Briner und dem Bereich Armee: Wir werden im Bundesrat tatsächlich noch diesen Monat über den definitiven sicherheitspolitischen Bericht 2010 und auch erstmals über den Bericht über die Armee diskutieren. Die SiK wurde vorinformiert; der Bundesrat hat über den Bericht über die Armee noch keine Aussprache geführt. Wir werden das aber noch in diesem Monat tun. Da sich der Bundesrat natürlich der Ressourcenprobleme im Bereich der Armee bewusst ist, ist ferner vorgesehen, dass wir uns an einer Klausur im August 2010 vertieft auch mit der Frage befassen, was wir uns in der Zukunft leisten können.
Ihre Bemerkung betraf auch das Thema EU; dieses ist uns sehr wohl nicht entgangen: Mit dem Vertrag von Lissabon verhält es sich so, dass der Bundesrat hier beobachten muss, wie sich die Kräfte zwischen der EU-Kommission, dem EU-Parlament usw. verschieben werden. Es war kürzlich auch eine Delegation des EU-Parlamentes hier; das war für uns sehr aufschlussreich. Wir sind an den Arbeiten zum Postulat Markwalder 09.3560 und werden auch hierzu im August 2010 eine Klausur abhalten, an der wir uns mit dem Bericht, aber auch mit Schlüssen für die Europapolitik des Bundesrates befassen werden. Schlussendlich haben wir unsere Reisetätigkeit seit Anfang Jahr auch diesbezüglich koordiniert, um hier schlagkräftiger und mit einer Gesamtsicht der Aktivitäten im Hintergrund aufzutreten.
Zu Frau Ständerätin Leumann: Die Personalproblematik respektive der Beschluss einer Kürzung um 1 Prozent, den Sie angesprochen haben, macht uns, wie ich schon angetönt habe, tatsächlich grosses Bauchweh, weil wir in diesem Jahr aufgrund neuer Aufgaben, die umzusetzen sind, tatsächlich in einigen Bereichen Nachholbedarf haben. Es gibt in einigen Bereichen eine grosse Anzahl Gesuche von Exponentinnen und Exponenten, und Schengen/Dublin bringt einen massiven Anstieg von Personal im Informatikbereich. Es geht aber tatsächlich bis hin zum Schweizerischen Grenzwachtkorps. Über dieses Problem beugte sich der Bundesrat schon mehrfach. Wir werden nochmals eine Gesamtsicht darlegen; all das ist natürlich immer im Lichte der Gesamtentwicklung des Personalbestandes zu sehen, aber auch dessen, was die Flag-Ämter jetzt mit ihren Kompetenzen aufgebaut haben. Das ist uns sehr wohl bewusst. Wir wollen Ihnen hier wirklich eine Gesamtsicht liefern.
Zu Herrn Ständerat Hêche: Die Klimaproblematik ist im Bundesrat in diesem Jahr nicht mehr zuoberst auf der Liste, weil das CO2-Gesetz dem Parlament zugeleitet wurde. Es ist in dieser Session ja im Nationalrat eines der Hauptthemen. Wir werden dieses Jahr vor allem auf internationaler Ebene gefordert sein, und zwar mit der Mexiko-Konferenz, wo die Schweiz als gute Verbündete eine Brückenbauerin zwischen den Industriestaaten und den Entwicklungsländern ist, die sich ja in Kopenhagen aufgrund ihrer ziemlich unterschiedlichen Positionen nicht gefunden haben. Ich glaube, es ist für die Schweiz dieses Jahr eine gute Chance, sich in diesem Bereich zu profilieren.
Zu guter Letzt noch zu Herrn Ständerat Hess: Das Öffentlichkeitsgesetz macht uns in verschiedener Hinsicht Probleme. Deshalb muss man sich, glaube ich, eine Revision überlegen. Sie haben von diesem Bundesgerichtsentscheid, der kürzlich in Bezug auf einen Angestellten gefällt wurde, gehört. Da stellt sich die Frage, ob der Bundesrat verpflichtet ist, die Bewerbungsunterlagen sogar Journalisten zur Verfügung zu stellen. Wir warten jetzt einmal die Begründung ab, finden aber diese Entwicklung problematisch, denn es geht doch eher um eine Abwägung des Persönlichkeitsschutzes. In Erwägung dieser Überlegungen werden wir dann Rückschlüsse ziehen, ob eine Revision, auch mit dieser Frist, angezeigt ist oder ob wir einen anderen Weg finden, um damit umzugehen. Aber das Öffentlichkeitsgesetz ist tatsächlich ein Spannungsfeld. Wir nehmen den Datenschutz sehr ernst, auf der anderen Seite gibt es aber regelmässig Fälle, bei denen wir finden, den Anliegen der Öffentlichkeit werde sehr viel Genüge getan und der Persönlichkeitsschutz werde zu wenig berücksichtigt. Dieses Spannungsfeld wird für den Bundesrat auch in diesem Jahr ein Thema bleiben.
Besten Dank für die wohlwollende Aufnahme dieses Geschäftsberichtes.