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Leumann Helen · Ständerat · 2010-06-09

Leumann Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-06-09

Wortprotokoll

Gestützt auf das Bundespersonalgesetz informiert der Bundesrat die Geschäftsprüfungs- und die Finanzkommissionen jährlich über den Stand der Umsetzung seiner Personalpolitik. Aus dem letzten vom Eidgenössischen Personalamt (EPA) erstellten Bericht geht hervor, dass die Anzahl Männer und Frauen in der Bundesverwaltung, deren berufliche Integration aus dem zentralen Kredit A2101.0148 für besondere Personalkategorien unterstützt wird, seit 2006 kontinuierlich abnimmt. Wie ist diese Tatsache in Zusammenhang mit der 5. und der 6. IV-Revision zu sehen? Der Handlungsbedarf ist erkannt. Eine neue Weisung des EPA vom 1. Juli 2009 regelt die Verwendung der Mittel aus dem zentralen Kredit für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen in der Höhe von 12 Millionen Franken. Offensichtlich sind die ersten Ergebnisse positiv, indem die Zahl der Gesuche zugenommen hat und das Anreizsystem dank der neuen Weisung besser finanziert wird. Die nächsten drei Jahre sollen zeigen, wie sich das Ganze entwickelt; allenfalls sollen dann weitere Schlussfolgerungen gezogen werden.

Was gedenkt der Bundesrat zu tun? Das ist die nächste Frage, die beantwortet werden muss, um die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen in der Bundesverwaltung effektiv zu fördern. Menschen mit Behinderungen sollen über die Sozialdienste vermehrt darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie Arbeitsversuche wagen sollen, damit sie stufenweise und begleitet durch ein Case Management an den Arbeitsplatz zurückkehren können. Einerseits erfüllt das die Funktion der unmittelbaren Soforthilfe, andererseits aber infolge der Verwendung der Mittel aus dem zentralen Kredit aufgrund der neuen Weisung auch die Aufgabe, bei der Wiedereingliederung mitzuwirken. In den Jahresberichten der bundesnahen bzw. bundeseigenen Betriebe wie SBB, Post und Swisscom fehlt das statistische Zahlenmaterial über die Integration von Menschen mit Behinderungen. Es fragt sich, ob der Bundesrat bereit ist, bei zukünftigen Jahresberichten diese Zahlen ebenfalls einzufordern.

Bei den Fragen zu den Arbeitsbedingungen ist das Bundespersonalgesetz massgebend. Bei Vernehmlassungen oder Anhörungen können alle Stellen, die nach diesem Gesetz arbeiten, kontaktiert werden. Zum Teil ist das aber nicht bei allen Unternehmen der Fall, denn sie arbeiten zeitweise zum Teil mit Gesamtarbeitsverträgen, die bestimmte Fragen anders regeln als das Bundespersonalgesetz.

Kürzlich wurde auch bekannt, dass das Bundesamt für Informatik (BIT) im Zuge des im Dezember 2009 vom Parlament beschlossenen Stellenabbaus um 1 Prozent 45 Stellen abbauen muss. Wie steht es in Zukunft um den Handlungsspielraum aller 23 bestehenden bzw. allenfalls weiterer Flag-Ämter in Bezug auf die Personalkosten? Das BIT stockte offenbar noch letztes Jahr bis im Februar 2010 das Personal um über 10 Prozent auf. War dieses Vorgehen korrekt, welche Folgekosten wird jetzt der vom EFD angeordnete Stellenabbau nach sich ziehen?

Tatsache ist, dass das Parlament für das Budget 2010 einen Stellenabbau von 1 Prozent beschlossen hat. Bei der jährlichen Personalfluktuation ist das absolut machbar und dürfte eigentlich kein Problem sein. Das Budget wird aber vom Parlament im Dezember verabschiedet, und 1 Prozent bei 33 000 Leuten ist nicht nichts. Denn auch in der Privatwirtschaft können Leute nicht über Nacht entlassen werden. Wo kann Personal abgebaut werden, wer soll entlassen werden, welche Massnahmen müssen getroffen werden, um mit diesen Leuten zu sprechen? Das dauert einige Wochen, und deshalb ist die Umsetzung des Entscheides schwierig.

Nicht der Entscheid wird kritisiert, sondern der zeitliche Ablauf. Einige Bundesämter machen ihre Personalplanung zum Teil im Sommer und sahen teilweise einen Personalaufbau vor, stellten auch Leute ein und sahen sich plötzlich mit der Forderung nach einem Abbau konfrontiert. Das war zum Beispiel bei der Zollverwaltung - dort besteht ein Überhang von etwa 40 Stellen - und beim BIT der Fall. Die Amtsdirektoren hätten nicht in vorauseilendem Gehorsam Personal aufstocken, sondern warten müssen, bis die Mittel vorlagen und das Budget beschlossen war. Und weil es Sache der Ämter ist, das Personal zu entlöhnen, lehnt Bundesrat Merz in beiden Fällen eine Überbrückung aus der Kasse des Departementes mit Quersubventionierungen ab. Das starke Personalwachstum im BIT muss beachtet werden. Es [PAGE 575] wurden enorme Ressourcen aufgebaut, zum Teil ohne dass neue Aufgaben hinzugekommen wären.

Es fragt sich, ob die Informatik des Bundes richtig geführt ist. Neben dem Bundesrat gibt es den Informatikrat Bund (IRB), das BIT, die Leistungserbringer und Leistungsbezüger und neuerdings E-Government. An den Nahtstellen zeigen sich zunehmend Schwierigkeiten. Aus diesem Grund konsultierte Bundesrat Merz ad personam einen angesehenen ehemaligen Informatikprofessor, der bestätigte, dass die Zweifel berechtigt seien. Organe, Strukturen und Ressourcen der Bundesinformatik sollen in aller Ruhe angeschaut werden, denn diese 45 Stellen sind "the last straw that breaks the camel's back", um dieses interne Projekt zu starten. Und das auf Englisch Eingeschobene, das von Herrn Bundesrat Merz kam, heisst übersetzt: "der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt".