Briner Peter · Ständerat · 2010-06-09
Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-06-09
Wortprotokoll
Im Rahmen unserer Beratungen zum Kapitel VBS des Geschäftsberichtes des Bundesrates ging es uns zur Hauptsache um die Umsetzung der Sicherheitspolitik. Als Legislaturziel Nr. 7 versprach der Bundesrat einen Bericht über die sicherheitspolitische Strategie. Diesen sicherheitspolitischen Bericht dem Parlament im Berichtsjahr 2009 vorzulegen findet sich auch als Nr. 6 der departementalen Zielsetzungen.
Dieser Bericht war offensichtlich eine Zangengeburt oder hatte, militärisch ausgedrückt, Ladehemmungen. Seit mehr als einem Jahr wurde bei der Realisierung wichtiger Geschäfte immer wieder darauf hingewiesen, dass diese erst mit der Verabschiedung des sicherheitspolitischen Berichtes und im Zusammenhang mit diesem entschieden werden könnten. Es handelt sich dabei zum Beispiel um den Tiger-Teilersatz, um das Auslandengagement, um die Teilnahme an friedensfördernden Missionen der EU, um die Weiterentwicklung der Armee, und selbst das Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz wurde vor diesem Hintergrund verschoben.
Wir wollten vom Vorsteher des VBS die Gründe und allfälligen Hintergründe dieser zähen Entstehungsgeschichte erfahren. Ebenso interessierten uns die Konsequenzen dieser Verschiebung auf die Armee, ob Schäden entstanden sind und welche Auswirkungen das auf die Motivation der Truppe hat. Die Antworten von Bundesrat Maurer dazu im Originalton: "Der Bundesrat setzte ursprünglich eine Arbeitsgruppe ein. Dann beschloss er im April 2009, das VBS solle diesen sicherheitspolitischen Bericht alleine als Grundlage erarbeiten und drei wichtige Punkte, nämlich die Zusammenarbeit mit den Kantonen, die Auslandeinsätze und die Weiterentwicklung der Armee, anschliessend in einem separaten Bericht dem Parlament zur Verfügung stellen. Dann kam der Bundesrat im Oktober 2009 auf diesen Entscheid zurück, hat wieder eine interdepartementale Arbeitsgruppe bestimmt und sagte, alles gehöre in einen Bericht. Der Wechsel war zuerst interdepartemental, dann nur VBS, dann wieder interdepartemental. Grund dafür ist wahrscheinlich, dass auch innerhalb des Bundesrates in Bezug auf die Weiterentwicklung der Armee, insbesondere punkto Auslandeinsätze, unterschiedliche Vorstellungen herrschten."
Vorgesehen war Folgendes: "Und es war ursprünglich die Absicht des Bundesrates, den sicherheitspolitischen Bericht mit einem Bundesbeschluss zu ergänzen, damit das Parlament diesen Bericht nicht nur zur Kenntnis nehmen, sondern beschliessen kann. Jetzt lehnte der Bundesrat das wieder ab und sagte, Bundessicherheitspolitik sei Bundeskompetenz. Er sieht aber vor, das Parlament könne zum Armeebericht einen Beschluss fassen. Der Bundesrat hat etwas Sorge, man gehe in der allgemeinen Sicherheitspolitik zu stark in die Details und es werde zu parteipolitisch beurteilt." Das sind die Aussagen des Vorstehers des VBS.
Diese Entstehungsgeschichte ist in unserer Beurteilung - Parteipolitik hin oder her - kein Glanzstück an Leadership gewesen.
Anders als der sicherheitspolitische Bericht - nicht zu spät, sondern im Gegenteil völlig überflüssig - irrlichterte dagegen Anfang Mai ein Papier zum zukünftigen Armee-Einsatz in der Öffentlichkeit herum, das Freund und Feind gleichermassen zu verunsichern vermochte. Jetzt würde man sich täuschen, wenn man dahinter einen Versuch von psychologischer Kriegsführung wittern wollte. Nach Aussagen von Bundesrat Maurer hätte dieses Papier als Diskussionspapier für die Von-Wattenwyl-Gespräche dienen sollen, wobei Begleitbrief mit Absender und Antrag abhanden gekommen seien - eine für mich nach wie vor etwas merkwürdige Geschichte.
Konsequenzen für die Armee habe die Verzögerung insofern keine, als jetzt sofort mit dem Armeebericht begonnen worden sei und dieser dann zusammen mit dem sicherheitspolitischen Bericht ab August 2010 dem Parlament zur Beratung vorliegen werde. Dann sei es an der Politik - damit meint Bundesrat Maurer: am Parlament -, die Vorgaben zu machen und den Eckwerten zuzustimmen. Erst dann könne gesagt werden, wie viele Panzer, wie viel Artillerie und wie viele Flugzeuge es brauche. Wer hier also die Vorstellungen des Bundesrates erwartet hatte, sieht, dass dieser den Spiess umgekehrt hat.
Zur Motivation der Truppe: Die Leute seien hochmotiviert, und zwar sowohl in den Rekrutenschulen wie auch in den WK. Den Durchschnittssoldaten interessiere es nicht, was die hohe Politik macht, glaubt der Vorsteher des VBS. Hingegen sei nicht zu verleugnen, dass die Kader, was immer auch geschrieben werde, verunsichert würden.
In der Fragerunde wurden unter anderem folgende Themen angesprochen: die Mängelliste 2009 und deren Entwicklung, Probleme bei der Logistik, der Informatik und der Führungsunterstützung, die EDV-unterstützte Materialbeschaffung, Mängel in den Projektorganisationen Tiger-Teilersatz, Unteroffiziers- und Kaderausbildung und die Nutzung des Militärflugplatzes Dübendorf.
Man würde glauben, dass das VBS und die Armee als klar strukturierte Organisationen und hierarchisch sauber [PAGE 574] gegliederte Institutionen in Sachen Führung beispielhaft sein müssen. Der gegenwärtige Eindruck bleibt, dass sich bei der Lösung der verschiedenen, zugegebenermassen grossen Herausforderungen jedoch vielleicht gerade die Hierarchie selbst noch im Weg steht.
Zum EDA: Das Ziel der Konsolidierung der Beziehungen zur Europäischen Union - Band I, Ziel 14, sowie Band II, Ziel 1 - wird im Rechenschaftsbericht des Bundesrates als überwiegend realisiert beurteilt. In Bezug auf einzelne konkrete Massnahmen trifft dies auch zu. Nur bestehen Beziehungen und erst recht die Konsolidierung von Beziehungen nicht nur in operativen Schritten, sondern im Willen, gemeinsame Werte und Ziele zu definieren und diese zu fördern und zu erreichen. Beziehungen haben einen atmosphärischen Charakter, in unserem Zusammenhang natürlich auch einen politisch-strategischen.
Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon hat die EU ein anderes Gesicht erhalten. Mit der neuen Architektur erhält die EU über oder auch nur neben dem bisherigen Kommissionspräsidenten einen Präsidenten und eine für die europäische Aussenpolitik zuständige Vizepräsidentin. Zudem wird das EU-Parlament in seinen Befugnissen gestärkt. Wir wollten wissen, was für eine Strategie der Bundesrat gewählt hat, um in diesem Umfeld die Schweizer Anliegen, Werte und Ziele wirkungsvoll zu vertreten, wer die Ansprechpartner sind - der Präsident, die Vizepräsidentin, Herr Barroso oder die Fachkommissare? - sowie welche Chancen und Risiken sich dabei für die Schweiz eröffnen würden. Eine weitere Frage, die auch die APK beschäftigte, war, wo der Hauptakzent gesetzt werden müsse, um die Schweizer Interessen am wirkungsvollsten zu vertreten. Ist das in Brüssel oder in den Hauptstädten der 27 EU-Mitgliedländer?
Gemäss den Ausführungen der Vorsteherin des EDA wird die organisatorische Entwicklung innerhalb der neuen Architektur mit Interesse verfolgt. Dabei bestünden noch viele Unsicherheiten, was die eigentlichen Zuständigkeiten betreffe, dies selbst innerhalb der EU. Für die Schweiz bedeutet dies, dass sich die Zusammenarbeit in der neuen Struktur erst entwickeln muss. Das beinhaltet sowohl Chancen wie Risiken.
Präsident Van Rompuy hat sich zunächst der Finanzmarkt- und Währungsfragen angenommen. Für die internationale Politik, so hiess es, sei Frau Ashton Ansprechpartnerin für die Schweiz, während die eigentlichen bilateralen Beziehungen wie bisher über die wechselnden Ratspräsidien und die departementalen Projekte über die Fachkommissare wahrgenommen würden. Für die Wahrung bilateraler Interessen brauche es heute einen erhöhten Einsatz, um sich durchzusetzen, und die Pflege persönlicher Beziehungen auf Augenhöhe.
Die Position der EU geht immer mehr dahin, dass sie ihre Rechtsordnung auf Drittstaaten ausweitet, auch auf die Schweiz. Dabei geht es nicht nur um die Übernahme des geltenden Rechts, sondern auch um den zukünftigen Acquis communautaire; das wird für uns so nicht akzeptabel sein. Die Sicherstellung unserer internen Prozesse und saubere Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten sind für uns hier Bedingung. Verknüpfungen wie jene mit der Guillotine-Klausel sind abzulehnen. Da über Ziele und Inhalte kein Konsens auszumachen sei, sei man aus heutiger Sicht in Bezug auf ein Rahmenabkommen zurückhaltend.
Die Vertretung unserer Interessen bei den Mitgliedstaaten ist ebenso wichtig wie in Brüssel, wo allerdings unsere Ressourcen unter den neuen Gesichtspunkten verstärkt werden müssten. Die Herausforderungen in dieser wichtigen Partnerschaft dürften also zunehmen. Der Bundesrat wird seine Evaluation dazu mit der Beantwortung des Postulates Markwalder 09.3560 demnächst präsentieren.