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David Eugen · Ständerat · 2009-09-09

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-09-09

Wortprotokoll

Ich bin ehrlich etwas überrascht über diese Debatte. Wir haben die gleiche Debatte ja beim Agrargesetz geführt und uns damals eigentlich ziemlich gründlich überlegt, was wir machen. Wir sind damals zum Schluss gekommen, dass das Kontingentsystem, wie wir es hatten, massive Importrenten verursacht, und zwar für Sofarentenbezüger. Ich meine diese rund 200 Millionen Franken, so viel sind es heute. Sie verteilen sich auf etwa 65 bis 70 Firmen. Wenn ich jetzt einfach den Durchschnitt nehme, dann sind das 3 Millionen Franken pro Firma, die man mit dem alten System ohne irgendeine Leistung einfach einnehmen konnte. Da begreife ich natürlich, dass sich Widerstand regt, wenn diese Zuflüsse reduziert werden.

Die Idee war, mehr Wettbewerb in diesen Bereich zu bringen und die Preisbildung zu verbessern, auch bei den teuren Fleischstücken, beim Filet. Heute liegt die Importrente immer noch bei etwa 12 Franken pro Kilo. Der Bund schöpft tatsächlich etwa 6 Franken ab, aber die Preise sind hinuntergegangen. Das ist der Effekt der Änderung, die wir eingeführt haben: Die Preise reduzieren sich mit dem Versteigerungssystem, und zwar zulasten der Importrenten und zugunsten des Konsumenten. Angesichts dessen habe ich Probleme damit, wenn man jetzt grundsätzlich und fundamental sagt, man wolle zurück zum alten System. Das geschieht natürlich auf dem Buckel der Konsumenten, sie müssen das berappen. Ich glaube nicht, dass damit irgendwelche Vorteile für die Landwirtschaft insgesamt herausschauen; die Vorteile schauen natürlich vielmehr für die Importeure heraus. Ich mag ihnen das auch gönnen.

Kollege Maissen hat gesagt, es sei schlimm, das sei eine Monopolrente des Staates. Wenn ich abwäge zwischen einer Monopolrente des Staates oder einer bestimmten Anzahl profitierender Betriebe, muss ich sagen: Es ist mir lieber, dass das über den Staat läuft und dass der Staat die Mittel nachher zurückführt. Wir haben das damals übrigens auch gemacht. Wir haben ein Drittel direkt in die Landwirtschaft zurückgeführt, die anderen zwei Drittel gehen in die Bundeskasse. Wir haben aber damals, soweit ich mich erinnere, auch gesagt, diese rund 100 Millionen Franken dienten auch dazu, das Landwirtschaftsbudget so, wie wir es damals beschlossen haben, durchzubringen.

Also mit anderen Worten: Die Art, wie heute, nach der neuen Regelung, das Geld verwendet wird, finde ich nicht so schlecht gegenüber der alten Regelung, bei der man bestimmten Importeuren einfach einen Vorteil eingeräumt hat. [PAGE 832]

Nun noch die Frage, die sicher entscheidend ist und die wir, finde ich, durchaus überlegen sollten: Kommen wirklich alle, die das möchten, zum Bezug des Fleisches? Die Zahlen, die ich zur Verfügung habe, zeigen, dass pro 75 Betriebe, die sich in einer Versteigerung bewerben, deren 65 zum Zug kommen. Das ist eine hohe Zahl in einer Versteigerung. Es ist also nicht so, dass, wie vielleicht jetzt auch diskutiert wurde, viele Betriebe gar nicht zu ihren Fleischstücken kommen, wenn sie sie wollen. Ich bin der Meinung, dass das ein Punkt sein kann, den wir wirklich sorgfältig prüfen müssen: Kommen mit den heutigen Versteigerungsmodalitäten auch die kleineren Betriebe zu ihrer Fleischversorgung? Wenn das mangelhaft ist, dann bin ich der Meinung, dass wir das korrigieren müssen, aber - davon bin ich überzeugt - nicht mit der Rückkehr zum alten System, sondern mit einer Verbesserung des Versteigerungssystems. Ich wäre z. B. einverstanden, wenn man gewisse Quoten macht und sagt: Diese Quote ist dieser Gruppe Betriebe zugeordnet, die können sie ersteigern, und eben diese Quote ist beispielsweise für die ganz Grossen ausgeschlossen. Ich möchte da nicht vorgreifen, es wird letztlich Sache des Bundesrates und der Fachleute sein, hier einen optimalen Vorschlag zu machen. Daher finde ich, wir sollten diesen Vorstoss sicher in dem Sinne akzeptieren, dass wir etwas machen müssen. Aber so, wie er jetzt daherkommt, könnte ich ihm nicht zustimmen. Ich würde es vorziehen, dass wir ihn in die WAK zurücknehmen, wo ja auch der Bericht über dieses System vorliegt, und ihn dort genau anschauen und dann die Verbesserungen der Modalitäten des Versteigerungssystems vornehmen, die sich aufdrängen.

In dem Sinne bitte ich Sie also, jetzt diese Motion nicht anzunehmen, sondern abzuwarten, bis die WAK diesen Bericht genau geprüft hat. Aufgrund dieses Berichtes wird die WAK sicher - auch aufgrund der Informationen durch den Bundesrat - einen Vorschlag machen, wie man die Modalitäten verbessern kann, damit wirklich auch alle kleineren Betriebe zu ihrem Fleisch kommen. Die Rückkehr zum Importrentensystem, bei dem wir einfach gewissen Leuten gratis Geld zulasten des Konsumenten zuschieben, lehne ich aber ab.