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Leuthard Doris · Bundesrat · 2009-09-09

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2009-09-09

Wortprotokoll

Ich möchte mich beim Präsidenten der vorberatenden Kommission herzlich für sein ausführliches und korrektes Referat zu diesem komplexen Thema bedanken. Ich kann mich in meinen Ausführungen kürzer fassen, weil das Thema von Herrn Ständerat Bürgi sehr fachmännisch dargestellt worden ist.

Tierschutz ist immer sehr schnell ein emotionales Thema. Denn auf der einen Seite kann man, wie das Herr Jenny vorher dargelegt hat, bei einem Einzelfall, wo es um schlimme Übergriffe geht, nicht verstehen, dass Menschen zu solchen Verletzungen fähig sind; da sind wir uns wahrscheinlich alle einig. Auf der anderen Seite neigen gewisse Leute zu Übertreibungen, wie wir bei den Übergriffen von militanten Tierschützern auf Herrn Vasella gesehen haben. Es ist hier also unsere Aufgabe, die Sache wirklich nüchtern und sachlich zu beurteilen.

Der Schutz des Tieres ist wichtig: Wir wollen Übergriffe tunlichst vermeiden; wenn es dennoch zu Übergriffen kommt, wollen wir sie sanktionieren. In diesem Lichte gesehen glaube ich eben, dass die Kommission eine gute Lösung für die Zukunft aufgezeigt hat.

Seit Herr Ständerat Dick Marty diese Diskussion - "Tiere sind keine Sachen" - in Gang gebracht hat, hat sich, Herr Bürgi hat das gut aufgezeigt, in der Schweiz wirklich extrem vieles verbessert. Wir haben heute im Zivilgesetzbuch entsprechende Bestimmungen. Wir haben den Tierschutz massiv verbessert; die Verordnung wurde, wie Frau Savary erklärt hat, teilweise belächelt, weil sie derart detaillierte Vorgaben dazu macht, wie man Tiere fachgerecht halten müsse. Wir haben in die Ausbildung der Tierhalter investiert, um das Übel an der Wurzel zu packen. Ich bin eigentlich auch der Meinung, dass wir heute in der Schweiz punkto Tierschutz einen Standard haben, der sich weltweit sehen lassen kann. Wir sind auch hier Pioniere für andere Staaten, gerade auch für die EU, die versucht, ihr Niveau in diesem Bereich dem der Schweiz anzupassen.

Es wurde richtig gesagt, auch von Herrn Büttiker: Die Landwirte haben enorme Verbesserungen vorgenommen, weil sie erkannt haben, dass sich eine gute Tierhaltung, eine gute Behandlung der Tiere, auch auf die Qualität des Fleisches auswirkt. Es bestehen also auch urmaterielle Interessen, die Würde des Tieres zu wahren, ihm mit Respekt zu begegnen und es auch artgerecht zu halten.

Ich bin mit der Präzisierung von Herrn Ständerat Bürgi völlig einverstanden: Wenn es Übergriffe gibt, die wir nicht im Griff haben, ist dies im Bereich der Haustiere der Fall. Schon die Statistik der von den Kantonen gemeldeten Fälle, die wir jedes Jahr erstellen, zeigt ganz klar, dass das Gros der Straffälle im Bereich der Haustiere geschieht. Dort ist die Dunkelziffer mit Sicherheit sehr gross, denn wer hat Einblick in eine Wohnung, wer hat Kenntnis davon, wie ein Tier gehalten wird? Meistens werden wirklich nur die schweren Fälle gemeldet, vom Tierarzt, von Nachbarn usw. Ich glaube, dort gibt es tatsächlich gewisse Missstände. Deshalb haben wir im Tierschutzgesetz zwingend verlangt, dass jeder Kanton eine Fachstelle einzurichten hat, die mit dem Vollzug des Gesetzes betraut ist. Mit dieser Verpflichtung, Herr Jenny, haben wir, in Kombination mit der Strafprozessordnung, den richtigen Hebel.

Wenn die Parlamente in den Kantonen das beschliessen, kann die kantonale Fachstelle auch sehr einfach mit Parteirechten für das Tier betraut werden. Damit haben wir genau [PAGE 828] das, was jetzt die Ergänzung dieser beiden Gesetze ermöglicht: einerseits den Tierschutz, wie er definiert ist, und andererseits die strafprozessualen Möglichkeiten, die über die obligatorischen Fachstellen oder wirklich über einen separaten, spezialisierten Staatsanwalt geregelt werden könnten. Sobald diese StPO in Kraft ist - das sollte 2011 der Fall sein -, wirkt dieses Instrumentarium. Ich denke, es ist sehr sinnvoll, wenn die Kantone jetzt im Hinblick auf diese StPO das Jahr 2010 nutzen, um zu bestimmen, ob die kantonale Fachstelle inskünftig solche Parteirechte erhalten soll, ob ein Spezialstaatsanwalt eingesetzt werden soll oder wie man dem sonst Rechnung tragen will. Die drei erwähnten Pionierkantone haben hier Vorarbeit geleistet. Deshalb wäre das, glaube ich, der sachgerechte Weg und würde im Gegensatz zur Initiative auch die Verantwortung bei den Kantonen belassen.

Sie sind als Vertreter der Kantone ja besonders gefordert, dafür zu sorgen, dass man nicht ständig in deren Kompetenzen eingreift. Ich glaube, es wäre eben auch ein Misstrauensvotum gegenüber den Kantonen, wenn das Parlament sagen würde, sie, die Kantone, seien zwar zuständig, man habe ihnen in der StPO auch die Instrumente gegeben, aber man misstraue ihnen trotzdem, da passiere sowieso wieder nichts, man brauche daher eine Bundesregelung. Das entspricht nicht meinem Verständnis von der Verantwortung der Kantone, und ich bin sicher, dass gerade auch die Initiative dazu beiträgt, dass dieses Thema hier mit dem genügenden Gewicht diskutiert und umgesetzt wird.

Ich möchte nicht die Diskussion nochmals eröffnen, wie viel Sie in der Vergangenheit schon über den Tierschutzanwalt gesprochen haben, sondern ich möchte mich wirklich auf die Argumente konzentrieren, welche gegen die Volksinitiative sprechen. Ich habe Ihnen die Haltung des Bundesrates betreffend Tierschutzgesetz und StPO dargelegt; auch Herr Bürgi hat dies dargelegt. Ich möchte nochmals betonen, dass eine Regelung hier auf Verfassungsstufe auch gesetzestechnisch einfach nicht der Systematik von verfassungsrelevanten Klärungen entspricht. Wir sollten spezifische Institutionen im Strafverfahren auf Gesetzesebene regeln, aber nicht auf Verfassungsebene. Auch das ist ein klares Argument, das gegen die Initiative spricht.

Zu guter Letzt: Das neue Tierschutzgesetz hat ein wichtiges Element, das unseres Erachtens präventiv wirken wird, und das ist die verstärkte Information der Bevölkerung über Tierschutzfragen. Gehen Sie einmal auf die Website des Bundesamtes für Veterinärwesen: Wir haben dort praktisch für jede relevante Tiergattung Informationen aufgeschaltet. Das Ganze ist sehr modern. Man kann chatten, man kann mit Bildern arbeiten, man hat Hinweise über die Haltung, über das Training, über die Nahrungsmittel, die wichtig sind. Hier haben wir den Auftrag also bereits umgesetzt, und ich glaube, die Information ist das Wichtigste, um Tierhalter zu sensibilisieren, dass sie mit dem Kauf eines Tieres eine entsprechende Verantwortung übernehmen.

Die tiergerechte Haltung und Behandlung der Tiere beginnt eben bei der Information darüber, was das impliziert. Hier sind meines Erachtens auch Tierhandlungen noch gefordert, dass sie beim Verkauf eines Tiers eine Beratung anbieten oder darauf hinweisen, wo diese erhältlich ist. Ausbildung und Information sind nun mal wesentliche Elemente dafür, dass man einen verantwortungsbewussten Umgang mit Tieren fördern und entsprechend dann auch Verstösse gegen das Tierschutzrecht ahnden kann, im Bewusstsein, dass das wirklich Fälle sind, die dann auch eine klare, harte Strafe verdienen und nicht einfach nur eine kleine Busse wie für ein Kavaliersdelikt.

Sie sehen also, die institutionellen Fragen sind die eine Seite, die Information, Ausbildung der Tierhalter die zweite, und der dritte Punkt ist dann ein Sanktionssystem, das seinen Namen verdient, mit dem man auch Vertrauen in die Aufsicht über die Tierhaltung schafft. Ich komme deshalb zum Schluss, dass hier das Instrumentarium im Bereich Tierschutz - für Ahndung, Information und Prävention - vorhanden ist, dass es mit Sicherheit noch eine Lücke im Vollzug gibt, bis die neue Strafprozessordnung in Kraft ist, aber eigentlich die Anliegen der Initiative umgesetzt sind, halt mit den Kantonen auf Gesetzesstufe und nicht auf Verfassungsstufe.

Ich beantrage Ihnen daher, dem Antrag des Bundesrates und Ihrer Kommission zu folgen und die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.