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Leuthard Doris · Bundesrat · 2009-09-10

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2009-09-10

Wortprotokoll

Der Antrag der Minderheit Stähelin hat in verschiedenen Ämtern noch einiges an Denkarbeit ausgelöst. Ich mache die Sache zwischen Ihnen beiden noch komplizierter: Wenn man nämlich die Verfassung tatsächlich auf den Minderheitsantrag anwenden würde, so hiesse das, dass die Verpflichtungen nicht referendumspflichtig sind, wohl aber die Zahlungen gemäss Absatz 3. Es wäre eigentlich die Quintessenz, dass streng juristisch in Auslegung der Verfassung, wie es von Herrn Ständerat Janiak dargelegt wurde, lediglich der Zahlungsteil dem Referendum zu unterstellen wäre. Das wäre doch ziemlich absurd, da sind wir uns ja wohl einig.

Herr Ständerat Stähelin hat angedeutet, dass er auf eine Klärung, wie wir uns das vorstellen, hoffe. Gerne gehe ich nochmals darauf ein. Grundsätzlich ist das Gesetz so konzipiert, dass wir wirklich die Leistungen auf das Jahr 2010 fokussieren wollen. Jetzt ist es halt aber so, dass gewisse Weiterbildungskurse, die bewilligt werden, beispielsweise im Herbst 2010, Ende Dezember 2010 noch nicht fertig sein werden. Dasselbe ist zur Kurzarbeit zu sagen. Sie verlangen ja auch noch die allfällige Verlängerung; das wäre dann gar nicht möglich. Mit dem rigiden Ansatz der Minderheit wäre es auch so - weil im Gesetz ja vorgesehen ist, dass man zuerst sechs Monate arbeitslos sein muss, bevor man diverse Leistungen, die wir hier konzipieren, überhaupt beziehen darf -, dass dies Personen, die nach dem 1. Juli arbeitslos werden, gar nicht mehr betreffen würde; die könnten von all diesen Massnahmen nicht profitieren. Das wäre wohl auch nicht im Sinn des Gesetzgebers.

Sie wissen auch, dass wir verschiedene Organisationen mit dem Vollzug diverser Massnahmen beauftragen werden. Die rechnen, wie Sie das aus der Finanzkommission kennen, in der Regel zwischen März und Juni ab. Also auch hier hätten wir im Vollzug einfach gewisse Probleme. Ich bin wirklich der Meinung - und es ist auch so -, dass wir das für Leistungen im Jahre 2010 programmieren wollen; die Massnahmen sollen dann wirken. Aber die Zahlungen werden sich halt einfach in das Jahr 2011 hineinziehen. Hier brauchen wir deshalb Flexibilität.

Ich habe aber eine gute Nachricht für Sie, Herr Stähelin, wie Sie das Problem lösen können, wenn Sie dem Bundesrat nicht vertrauen: Das Parlament kann natürlich jederzeit eingreifen, indem es sagt - also der Umkehrschluss -, die Notsituation sei frühzeitig beendet. Sie können mit einem Beschluss der Bundesversammlung somit frühzeitig das Gesetz ausser Kraft setzen lassen, wenn Sie das für nötig halten. Es ist Ihnen also vorbehalten, bei einem Wirtschaftsaufschwung im Frühling 2010 das ganze dritte Paket eigentlich frühzeitig wieder ausser Kraft zu setzen.