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Gutzwiller Felix · Ständerat · 2009-09-10

Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-09-10

Wortprotokoll

Ich muss vorausschicken, dass ich nicht Mitglied der Kommission bin und mir deshalb vielleicht nicht alle Fakten bekannt sind. Ich habe allerdings schon im Mitberichtsverfahren in der SGK-SR auf ein, zwei Fragen hingewiesen, die aus meiner Sicht nach wie vor nicht beantwortet sind. Ich betone auch, dass sich mein Streichungsantrag selbstverständlich nicht gegen das Prinzip eines sicheren elektronischen Identitätsnachweises richtet. Das ist eine nützliche Sache, und es war ja auch das Ziel des [PAGE 854] Bundesgesetzes über die elektronische Signatur von 2003, hier einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen. Es ist ein Gesetz - deshalb meine Motivation für diesen Antrag -, an dem ich in der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates mitgearbeitet habe, über das ich auch Bericht erstattet habe, zusammen übrigens mit Frau Bundesrätin Leuthard, die damals noch als Nationalrätin in derselben Kommission war.

Es geht hier, wie gesagt wurde, um 25 Millionen Franken, die für einen Teil des ganzen Projektes im Bereich der elektronischen Identitätsnachweise extern zu vergeben sind. Wie die Botschaft sagt, kann die Verwaltung hier einiges selber machen; das wird sie auch machen. Die 25 Millionen sind hingegen extern zu vergeben, und zwar im Rahmen dieses Programms für 2010 selbstverständlich nur für ein Jahr. Es sind zwecks Finanzhilfe, wie die Kommissionspräsidentin ausgeführt hat, pro verkaufte IAS-Karte oder verkauften USB-Stick bis gegen 80 Prozent des heute geschätzten Preises von 100 Franken.

Ich habe schon darauf hingewiesen: 2003 haben wir ein Gesetz über die elektronische Unterschrift verabschiedet. Schon damals war eigentlich klar, dass es einerseits einen regulatorischen Rahmen geben sollte - dafür haben wir das Gesetz -, dass andererseits aber die Produkte eigentlich der Privatwirtschaft überlassen werden sollten. Ich verweise für die damaligen Diskussionen auf das Amtliche Bulletin; Bundesrätin Ruth Metzler etwa sagte: "Als die Diskussion über die elektronische Signatur einsetzte, war klar, dass der Staat sich darauf zu beschränken hat, Rahmenbedingungen zu setzen. Den Rest wird dann die Privatwirtschaft schon richten." (AB 2003 N 811)

Schon damals war klar, dass das nicht unbedingt der Fall sein wird. Es ist jetzt immerhin sechs Jahre später, und wir sehen in der Tat, dass sich diese Produkte noch nicht durchgesetzt haben. Man kann sich fragen, warum. Dazu findet man in der Botschaft ebenfalls keine Analyse. Ich habe aber höchste Zweifel, dass diese Einmalinjektion von bis zu 25 Millionen Franken dieses Problem lösen wird. Man möchte gemäss Botschaft 250 000 bis 300 000 Personen eine solche Karte ermöglichen - wie gesagt, bis zu 80 Prozent in nur einem Jahr. Wenn man die sechs Jahre seit der Schaffung des regulatorischen Rahmens ansieht, kann man sich fragen, weshalb eine solche Einmalinjektion die Sache ändern soll, nachdem sich das nicht wirklich durchgesetzt hat. Wie nachhaltig ist diese Sache, wenn es dann vielleicht nur 30 000 Karten sind?

Es findet sich in der Botschaft auch kein Wort zur Verknüpfung mit anderen wichtigen E-Themen wie etwa der Gesundheitskarte und den E-Health-Problemen, wo sich genau die gleichen Fragen nach einer sicheren elektronischen Identifikation stellen. Ich glaube, im Kontext eines einjährigen, kurzfristigen Konjunkturstabilisierungsprogramms sind diese 25 Millionen Franken nicht wirklich richtig platziert.

Ich bitte deshalb, davon abzusehen, sie in dieses Programm einzuschliessen.