Stähelin Philipp · Ständerat · 2009-09-10
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-09-10
Wortprotokoll
Soweit Kollege Brändli hier die Grundsatzfrage stellt, ob das ganze System der Rückerstattungen der CO2-Abgabe sinnvoll sei und gut gelöst sei, ob man nicht zu besseren Lösungen kommen könnte, kann ich ihm durchaus zustimmen. Das ist aber die Grundsatzfrage, die sich auf das gesamte System bezieht und eigentlich mit diesem Antrag, den die Kommission stellt, nicht allzu viel zu tun hat.
Diese Massnahme hier ist ja ebenfalls befristet: Sie betrifft das Jahr 2010, obwohl sie allenfalls auch weitergeführt werden kann; beschlossen wird hier aber damit nichts. Es geht da um das Jahr 2010, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Nicht weniger, das muss man dann schon sagen: Es ist konjunkturpolitisch bei Gott von Bedeutung, es geht immerhin um insgesamt 861 Millionen Franken, sprich um zusätzliche 640 Millionen Franken in diesem Jahr. Das ist im Sinne der Kaufkraftstärkung schon beachtlich. Wenn ich so daran erinnere, wie wir jetzt andere Massnahmen, auch im Steuerbereich, treffen, auch im Sinne der Kaufkraftstärkung - beispielsweise der Ausgleich der kalten Progression -, so geht es dort um tiefere Beträge als hier. Das ist ein sehr beachtlicher Betrag. Unter diesem Titel hat er, glaube ich, eine gewisse Wirkung und bringt etwas - vergleichen Sie es mit dem gesamten Paket, dem Übrigen hier, den 400 Millionen Franken -; man kann ihm unter diesem Titel tatsächlich schon zustimmen.
Zur Frage, ob es sich um eine Vorfinanzierung handelt: Wir machen mit diesem Schrittwechsel, mit einem Wechsel des Rhythmus eigentlich nicht eine Vorfinanzierung. Vielmehr kommt das Geld im gleichen Rechnungsjahr, in welchem es eingezogen wird, zur Verteilung, zur Rückgabe. Es betrifft nachher dasselbe Finanzjahr. Eine Vorfinanzierung in diesem Sinne ist es nicht; es ist allerdings auch nicht wie heute [PAGE 858] eine nachträgliche Rückgabe. In diesem Sinne hat Kollege Brändli Recht, wenn er auf die Zinskosten hinweist. Es werden dem Bund für ein Jahr Zinseinnahmen entfallen. Jetzt muss man aber umgekehrt wieder sagen: Um wie viel geht es hier? Es geht beim Ausfall der Zinsen um exakt 7 Millionen Franken. Setzen Sie diese 7 Millionen ins Verhältnis zu den 640 Millionen Franken, die zusätzlich zur Kaufkraftsteigerung ausgegeben werden, dann sehen Sie die Grössenverhältnisse; dieser Ausfall ist tragbar. Der Bund nimmt diesen Betrag eigentlich nicht sehr systemgerecht ein. Wir haben nie beschlossen, dass die Rückverteilung wie bis anhin erfolgen soll, dass sie sogar zwei Jahre verspätet erfolgen soll, damit der Bund, die Bundeskasse, noch etwas Zinspickerei betreiben kann. Ich meine, auch das ist durchaus vertretbar. Der Erfolg dieser Massnahme dürfte sich einstellen.
Ich bitte Sie um Zustimmung zur Fassung der Kommission.