David Eugen · Ständerat · 2009-09-14
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-09-14
Wortprotokoll
Ich möchte einen anderen Aspekt in die Diskussion einbringen. Worum geht es bei diesem Artikel? Es geht um Ausnahmen für die kleinen Gewässer im Berggebiet, im Alpenraum bis hinunter auf 1500 Meter über Meer. Diese können unter bestimmten Umständen stillgelegt, das heisst verrohrt werden. Das Gesetz setzt hier Schranken. Ich finde, auch die Wasserkraft - wie übrigens jede andere Energieform, jede andere Energieproduktion - hat ihre ökologischen Grenzen. Diese ökologischen Grenzen sind bei der Wasserkraft die Restwassermengen in den Gebirgsbächen. Das ist einfach so, und daran muss man sich halten. Das hat auch das Volk in Volksabstimmungen ganz klar gesagt: Wir wünschen, wir wollen die Wasserkraft, sicher, aber wir wollen auch, dass die Gebirgsbäche und die im oberen Gebirgsraum bestehenden Gewässer noch leben können. Das ist ein Konflikt, den der Gesetzgeber lösen muss. Es gibt eine untere Grenze, die er nicht unterschreiten darf.
Hier sind wir daran, diese Grenze festzulegen. Ich bin anderer Meinung als die beiden Vorredner, vor allem als der letzte Vorredner: Die erste Fassung des Ständerates hat diese Grenze unterschritten. Wir haben nämlich den Kleingewässern zwischen 1500 und 1700 Metern über Meer kein Existenzrecht mehr eingeräumt und sie biologisch beseitigt.
Es ist für mich jetzt noch schwierig, dieser Bestimmung zuzustimmen, weil nämlich die Gewässer über 1700 Metern über Meer als generell biologisch nicht wertvoll betrachtet werden. Das finde ich falsch; auch die Gewässer über 1700 Metern über Meer haben ihren grossen Wert. Es ist falsch, wenn man sie verrohren und stilllegen kann - leider ist es nach diesem Gesetz aber so. In diesem Sinne ist der Kompromiss, der jetzt vorliegt, wirklich am äussersten Rand. Ich könnte keinen Schritt weiter gehen. Ich war auch an dieser Initiative beteiligt. Ich finde, dass wir die Grenze dieses Kompromisses, den uns Kollege Lombardi vorlegt, nicht mehr unterschreiten dürfen und nur für die Bäche zwischen 1500 und 1700 Metern über Meer, die Nichtfischgewässer sind, die Verrohrung noch gestatten.
Es wird ganz wichtig sein, wie man die Bestimmung anwendet. Was ist ein Nichtfischgewässer? Da kommen für mich eigentlich nur objektive biologische Merkmale infrage. Ich finde es daher nicht optimal, wenn wir jetzt schon mit Gigawattstunden argumentieren und damit eigentlich schon vorgeben, wie gross der Ausnahmebereich ist. Ich glaube, es muss in jedem Einzelfall sehr sorgfältig geklärt werden, ob ein Gewässer, das zwischen 1500 und 1700 Metern über Meer fliesst, wirklich ein Nichtfischgewässer ist. Nach meiner Überzeugung wird das bei diesen Gewässern die absolute Ausnahme sein.
In dem Sinne kann ich diesem Antrag der Kommission zustimmen und bitte den Rat, dasselbe zu tun.