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Stähelin Philipp · Ständerat · 2009-09-14

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-09-14

Wortprotokoll

Diese Motion will, das schicke ich klar voraus, die laufende Revision der Postgesetzgebung keineswegs behindern oder gar vorwegnehmen, ganz im Gegenteil: Sie will für diese Revision eine befriedigende und faire Ausgangslage schaffen und sie nicht zur Farce werden lassen. In diesem Sinn fordert sie ein Moratorium der sich zurzeit häufenden Schliessungen von Poststellen durch die Post, welche vor allem ländliche Regionen treffen.

Die Post betreibt zurzeit eine forcierte Abbaustrategie, welche der parlamentarischen Diskussion zur Zukunft der postalischen Grundversorgung vorausgeht, diese präjudiziert, ja in diesem Punkt recht eigentlich überflüssig erscheinen lässt. Es stellt sich damit die Frage, ob das Parlament so mit sich umspringen lassen soll und ob es sich damit begnügen will, vollendete Tatsachen in der Folge schlicht und einfach abzusegnen. Selbstverständlich können wir das heute so zulassen und dem Antrag des Bundesrates auf Ablehnung der Motion zustimmen. Meinem Verständnis der Rollenverteilung in diesem Staat entspricht dies allerdings nicht; lediglich zum Abnicken will ich eigentlich nicht in diesem Saal sitzen.

Ich komme weder zum Ein- noch zum Abnicken hierher, sondern ich will im Auftrag unserer Wählerschaft mitgestalten.

Diese Wählerschaft ist nicht geneigt, sich durch die Schaffung von Fakten im ländlichen Raum mehr und mehr an den Rand drängen zu lassen. Sie stellt sich zwar selbstverständlich nicht gegen eine vernünftige Weiterentwicklung der Postdienste, aber sie hält Weiterentwicklung auch nicht für identisch mit Abbau. So stellt sich aber die Strategie der Post zurzeit leider vielenorts dar.

Die Post demontiert das Poststellennetz und höhlt den Service public damit aus. Einige Beispiele aus meinem Kanton belegen dies deutlich: Zwischen 2001 und 2008 hat die Post im Kanton Thurgau 53 Poststellen, das sind 41 Prozent, geschlossen. Von den verbleibenden 76 Poststellen will sie weitere 23 überprüfen. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen heisst das konkret: Abbau von weiteren 23 Poststellen. In anderen Kantonen zeigt sich die Situation in ähnlicher Art [PAGE 881] und Weise. Statt das Angebot kundenorientiert weiterzuentwickeln, hat die Post die Schalteröffnungszeiten der Landpoststellen weiter reduziert und das Dienstleistungsangebot gekürzt. Die eingeschränkten Öffnungszeiten führten zu einem Kundenrückgang, was eine weitere Reduktion der Postzugänglichkeit zur Folge hatte. Ortsansässige Gewerbebetriebe wurden teilweise angehalten, ihren Postverkehr über grössere Stellen abzuwickeln. Damit verloren die Landpoststellen weiter an Umsatz. Zudem verzichtete die Post bei zahlreichen Poststellen auf die elektronische Vernetzung, was das Dienstleistungsangebot auf diesen Poststellen weiter einschränkte.

Es sei zwar anerkannt: Die Post bietet bei der Schliessung von Poststellen in vielen Fällen als Ersatz den Hausservice bzw. die Einrichtung einer Postagentur an. Diese Ersatzlösungen sind aber nicht über alle Zweifel erhaben. Der Hausservice, welchen der Briefträger bietet, funktioniert nur, wenn der Postkunde zu Hause ist. Dies kann für ältere Menschen eine annehmbare Alternative sein. Der Grossteil der übrigen Bevölkerung zieht daraus aber wenig Nutzen und wird gezwungen, die Postgeschäfte auf einer umliegenden Poststelle zu erledigen. Die Postagenturen haben im Vergleich zur Poststelle den Vorteil der längeren Öffnungszeiten, sie bieten aber ein eingeschränktes Angebot an. Es sind keine Bareinzahlungen möglich, welche doch einem Bedürfnis entsprechen. Statt Kundenbetreuung bleibt der Kunde weitgehend sich selbst überlassen, und die Diskretion des Personals ist doch nicht so vollumfänglich gewährleistet.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Post den Service public so stark abgebaut hat, dass diese Entwicklung im Interesse der Land- und Bergregionen doch sauber geprüft werden muss. Die Strategie der Post entspricht nicht den im Jahre 2003 geäusserten Intentionen und Vorstellungen des Parlamentes bezüglich des Service public. Statt das Poststellennetz weiterzuentwickeln, betreibt die Post doch einen bewussten Abbau.

Der Service public sollte daher im Zusammenhang mit der anstehenden Revision der Postgesetzgebung definiert werden. Würde die heute gültige bundesrätliche Vorgabe, dass 90 Prozent der Bevölkerung innert 20 Minuten zu Fuss oder mit dem öffentlichen Verkehr Zugang zu einer Poststelle haben müssen, weiterhin aufrechterhalten, könnte die Post dank der hohen Qualität des öffentlichen Verkehrs - Kompliment dafür, Herr Bundesrat! - ihr Poststellennetz schweizweit bis auf wenige Poststellen reduzieren. Ich kann ja in dieser Zeit durchaus auch von Frauenfeld nach Winterthur zur Poststelle reisen, und umgekehrt geht das auch. Das ist im Rahmen der Postgesetzrevision doch sauber zu überdenken, und darum geht es hier, um ein Prüfen dieser Fragen. Bis zur Inkraftsetzung der revidierten Gesetzesgrundlagen soll der Service public nicht einfach weiter ausgehöhlt werden.

Die Post hat ja hiezu selber eine repräsentative Befragung in Auftrag gegeben und Anfang dieses Jahres Antworten erhalten. Diese sind eindrücklich: "Die zentrale Erwartung betrifft die Gewährleistung des Service public." Und weiter: "8 von 10 Befragten sind der Auffassung, dass der postalische Service public für alle in der Schweiz zugänglich sein soll. Gar 9 von 10 sind überzeugt, dass es für eine funktionierende Wirtschaft ein flächendeckendes Poststellennetz brauche." Ferner heisst es: "58 Prozent widersprechen der Auffassung, es sei nicht nötig, auf jeder Poststelle und Postagentur Einzahlungen in bar machen zu können." Und darüber sollten wir uns nicht einfach hinwegsetzen. Der Umbau des Poststellennetzes sollte während der Beratung des Parlamentes doch gebremst werden.

Ein gewisses Moratorium - und ich spreche hier von einem gewissen Moratorium; auch ich will nicht einfach, dass keine Entwicklung mehr möglich ist -, ein gewisses Einhalten steht keineswegs, wie vom Bundesrat erwähnt, im Widerspruch zur geltenden Postgesetzgebung. Viel eher steht die Abbaustrategie der Post im Widerspruch dazu. Ich gebe hier wieder, was der Bundesrat in Artikel 6 Absatz 3 seiner Verordnung selber schreibt: "Die Post sorgt im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten für eine kundenorientierte Weiterentwicklung des Poststellennetzes." Aber ein Abbau wie dargelegt ist ja wohl kaum einfach "kundenorientierte Weiterentwicklung".

Wenn der Bundesrat schreibt, ein derartiges Moratorium widerspreche der geltenden Postgesetzgebung, welche das Vorgehen bei der Überprüfung des Poststellennetzes klar regle, dann spricht er lediglich das Verfahren an. Das aber ist ja nicht Gegenstand der Motion. Hier geht es um den Inhalt. Das Vorgehen der Post droht die Zielrichtung der heutigen Gesetzgebung des Service public im Postbereich auszuhöhlen. Diese soll aber nicht während einer laufenden Gesetzesrevision obsolet werden, und schliesslich soll ja die parlamentarische Behandlung der Revision nicht mehrere Jahre dauern. Immerhin haben die Kommissionsverhandlungen bereits eingesetzt. Auch diese Argumentation stellt im Übrigen die faktische Entwicklung über den Gesetzesentscheid, und gerade dagegen wendet sich die Motion.

Ich bitte Sie um Annahme.